Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Medienfrühstück 2022 LG Linz vom 21.06.2022

A. Aktuelles aus der Medienstelle des LG Linz (VPräs Mag. Walter Eichinger)

1. Ausstellungs- und Buchprojekt De Jure

Im Rahmen des in Kooperation mit der Kunstuniversität Linz durchgeführten Ausstellungs- und Buchprojektes DE JURE wurden - monatlich wechselnd - von 03. März 2021 bis 30. Juni 2021 am Landesgericht Linz in öffentlich zugänglichen Orten jeweils drei künstlerische Positionen zu den Themen Recht, Prozess, Urteil und Strafe gezeigt.

Am 30.6.2022, 18:30 Uhr, Foyer bei Saal 140, erfolgt nun die Präsentation des - limitiert aufgelegten - Buches zur Ausstellung DE JURE in den Räumlichkeiten des Landesgerichtes Linz. Dazu laden wir herzlich ein.

2. Öffentlichkeitsarbeit der Medienstelle 2021/22

Mitwirkung bei der Ars-Electronica Center Ausstellung 2021 - KI-Wahrheitsmaschine; PULS 24 - Dokumentation: Auf der Flucht (der Fall Tibor Foco); ORF III - Dokumentation: Der Fall Tibor Foco; Liferadio - Spur der Verbrechen: Der Glätteisen-Mord von Auberg; Liferadio - Spur der Verbrechen: Das Mordkomplott der Wüstenkinder; Liferadio - Spur der Verbrechen: Der Strychnin-Mord; Liferadio - Spur der Verbrechen: Die zerstückelte Leiche von Freistadt.

B. Berufe in der Justiz - Rekrutierung (Präs Dr. Andre Starlinger, Vorsteher der Geschäftsstelle AD Mag. Josef Ecklmayr)

Am Landesgericht Linz sind für 41 Richterinnen und Richter 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Supportbereich tätig. Diese sind eine wesentliche Stütze für die Entscheidungsorgane und tragen engagiert und verantwortungsvoll zu deren Arbeit bei.

Gerade in schweren Zeiten ist das reibungslose Funktionieren der Justiz ein unverzichtbarer Eckpfeiler für Rechtsfrieden und soziale Sicherheit.

Als Bedienstete:r für den Kanzlei- und Supportbereich fungieren die Mitarbeiter:innen vielfach als erste Ansprechperson für Parteien und sonstige Verfahrensbeteiligte, arbeiten mit Entscheidungsorganen zusammen, unterstützen diese bei administrativen Abläufen und leisten einen wertvollen Beitrag zur fortschreitenden Digitalisierung der Justiz.

Die Lehre zur:zum Verwaltungsassistentin:Verwaltungsassistenten oder im Bereich der Informationstechnologie kann man mit einem positiven Pflichtschulabschluss bei der Justiz absolvieren. Lehrlinge, die während ihrer Lehrzeit gute Leistungen erbracht und die Lehrabschlussprüfung erfolgreich absolviert haben, bekommen die Möglichkeit, vor allem im Supportbereich eine feste Anstellung zu erhalten. Außerdem unterstützt die Justiz Lehrlinge, die eine Lehre mit Matura anstreben. Diese haben in weiterer Folge die Perspektive, eine Ausbildung zur:zum Diplomrechtspfleger:in, zur:zum Bezirksanwältin:Bezirksanwalt oder zur Referentin oder zum Referenten beginnen zu können.

Diplomrechtspfleger:innen agieren als selbständiges Entscheidungsorgan im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit bei den Bezirks- und Landesgerichten, leiten eigenständig die ihnen zugewiesenen Verfahren und führen auch Verhandlungen. Sie sind in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig, wie beispielsweise in der Abwicklung von Mahnklagen, Exekutions- und Insolvenzsachen, Verlassenschaftsverfahren, Kindesunterhaltsverfahren, Grund- und Firmenbuchsachen.

Ausschreibungen findet man auf der neuen Job-Plattform des BMJ: https://karriere.justiz.gv.at/

C. Covid-19-Bewältigung am Landesgericht Linz (VPräs Mag. Amalia Berger-Lehner)

Die gesamte Corona-Situation hat das Landesgericht Linz vor große Herausforderungen gestellt, weil die Gerichtsbarkeit als dritte Staatsgewalt dem Rechtsschutzbedürfnis der rechtssuchenden Bevölkerung gerade auch in Krisenzeiten gerecht werden muss. Darüber hinaus war für den größtmöglichen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorge zu tragen.

Beispielsweise wurde der Parteienverkehr auf telefonische Voranmeldung umgeleitet (außer in besonders dringlichen Angelegenheiten). Über einen kurzen Zeitraum (von Mitte März 2020 bis Ende April 2020) wurden nur die dringlichsten Verhandlungen verrichtet, ansonsten wurde durchgehend unter Zuhilfenahme von technischen Möglichkeiten mittels Videokonferenzen und Zoom-Verhandlungen weitergearbeitet. Vermehrt wurde durch Mitarbeiter:innen Telearbeit in Anspruch genommen.

Im Gerichtsgebäude selbst mussten, um die Corona-Sicherheitsmaßnahmen einhalten zu können, schnelle und praktikable Lösungen gefunden werden: Um einen Mindestabstand gewährleisten zu können, wurden sämtliche Verhandlungssäle und Mehrpersonenbüros mit Plexiglaswänden ausgestattet und besondere Warteräume geschaffen. Den Bediensteten wurden Desinfektionsmittel und MNS bzw. FFP 2-Masken zur Verfügung gestellt, auch mehrere Impfaktionen wurden durchgeführt (rund ein Drittel der Bediensteten machte von diesem Impfangebot Gebrauch). Außerdem gelang es mit engagierter Unterstützung der Richtervereinigung in Kooperation mit einer Apotheke laufend kostenlose COVID-19-Antigen-Schnelltests und/oder PCR-Tests am Landesgericht Linz zu organisieren und anzubieten. Dieses Angebot wurde von den Mitarbeiter:innen positiv angenommen.

Besonders erfreulich ist, dass während der gesamten „Corona-Zeit“ auch die Rechtspraktikant:innen weiter ausgebildet werden konnten.

Für die Gerichte gelten die besonderen Ampelmaßnahmen Justiz; die Pflicht zum Tragen eines Gesichtsschutzes wurde seit 1. Juni 2022 ausgesetzt. Der Mindestabstand ist nach wie vor einzuhalten.

Sicherheitsprobleme gab es 2022 fallweise mit Maskenverweigerern, mit aggressiven Personen und - leider erneut - mit vermehrten Drogenfunden. Die sicherheitsrelevanten Vorfälle haben sich erfreulicherweise im Vergleichszeitraum des letzten Jahres minimiert.

D. Update zu Prozessen und anstehende aktuelle Prozesse

37 Hv 61/22d 28.06.2022 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Saal 61

Raubkomplott

Zwei Geschwistern (er: 20, sie: 18), ihrem 22-jährigen Freund und einem weiteren (unbekannten) Mittäter wird vorgeworfen, einen 46-jährigen Taxilenker mit einem Küchenmesser (Klingenlänge: 15 cm) beraubt zu haben: Gemeinsam sollen sie sich ausgemacht haben, die 18-jährige als Lockvogel einzusetzen und das Opfer unter dem Vorwand, sich mit ihm zu treffen und Sex haben zu wollen, mit dem Taxi zu einem Sportplatz zu lotsen. Dort sollten die anderen, maskiert und bewaffnet mit dem Küchenmesser und einer Softgun dem Opfer auflauern und auf das vereinbarte Zeichen durch die 18-jährige (Husten und Öffnen der Beifahrertüre) warten. Danach sollten die Burschen losschlagen und dem Opfer unter Einsatz des Küchenmessers und der Softgun die Brieftasche mit dem Bargeld wegnehmen. Dieser Plan soll anschließend im Bereich eines Sportplatzes durchgeführt worden sein. Zwecks Verschleierung des Tatbeitrages der 18-jährigen soll es der 22-jährige übernommen haben, sie zum Schein aus dem Fahrzeug zu zerren. In der Zwischenzeit sollen die anderen dem Taxifahrer das Messer vorgehalten haben, Geld gefordert und zugleich mit den Fäusten und der Softgun brutal gegen ihn vorgegangen sein. Beute: Eine Packung Zigaretten im Wert von Euro 5,60.

Darüber hinaus sollen der 20-jährige und der 22-jährige gemeinsam mit anderen (unter anderem dem Viertbeschuldigten (20)) gewerbsmäßig mehrere Einbrüche begangen haben.

Strafrahmen für die männlichen Räuber: Ein bis 15 Jahre, für die weibliche - jugendliche - Räuberin: bis 7,5 Jahre. Strafrahmen für den Viertbeschuldigten: Sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

39 Hv 53/22t 11.07.2022 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Saal laut Monitoranzeige

Blitzeinbrüche bei Tankstellen

Den Beschuldigten (27 und 25) wird vorgeworfen, als Teil einer kosovarischen kriminellen Vereinigung Blitzeinbrüche in Tankstellen und Einbrüche in Wohnhäuser verübt zu haben: In Vorbereitung der von ihnen geplanten Einbruchsdiebstähle sollen die Beschuldigten für die Einbrüche Mietfahrzeuge angemietet haben. Dabei sollen sie sich mit total gefälschten slowenischen Führerscheinen und Personalausweisen ausgewiesen haben. Um an den Tatorten nicht mit den Mietautos aufzufallen, sollen sie jeweils in unmittelbarer Nähe der Tatorte Kfz-Kennzeichentafeln entwendet und auf die Mietfahrzeuge montiert haben. Zwischen 25.9.2021 und 18.11.2021 sollen sie in erster Linie Tankstellen, in denen sich Geldausgabeautomaten befanden, als Zielobjekte ausgewählt haben. Bei den Einbrüchen sollen die beiden Beschuldigten (mit anderen Personen der kriminellen Vereinigung) mit verschiedenen Fahrzeugen zu den jeweiligen Tankstellen zugefahren sein, die Glasschiebetüren aufgebrochen bzw. eingetreten und in weiterer Folge mit dem von ihnen mitgeführten Akku-Spreitzer die Geldausgabeautomaten vom Boden gelöst haben. Danach sollen sie die Geldausgabeautomaten mit (von ihnen mitgebrachten) Transportwagen aus der Tankstelle verbracht und in einen bereitgestellten Pkw eingeladen haben. Die Einbrüche sollen meist nur 3 bis 5 Minuten (sogenannte Blitzeinbrüche) gedauert haben, zur Kommunikation sollen sie - unter anderem - auch Funkgeräte verwendet haben. Gesamtbeutewert: € 316.000,--. Der 27-jährige soll darüber hinaus auch mehrere Einbrüche in Wohnhäuser verübt und dabei insgesamt € 7.000,-- erbeutet haben.

Die Beschuldigten sind nicht geständig, sollen aber durch Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras, molekulargenetische Untersuchungen des sichergestellten Akku-Spreitzers und der Funkgeräte, Schuhsohlenabdruckspuren und einem Observationsbericht belastet werden.

Strafrahmen (für das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Diebstahls im Rahmen einer kriminellen Vereinigung durch Einbruch): Ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

46 Hv 31/22h 04.08.2022 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr Saal laut Monitoranzeige

Planet Romeo

Dem Beschuldigten (33) wird vorgeworfen, gemeinsam mit seinen beiden Brüdern (einer - mehrfach vorbestraft - wurde bereits - nicht rechtskräftig - zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt) das Opfer mit einem Klappmesser beraubt zu haben: Am 3.10.2021 soll das spätere Opfer über die App Planet Romeo ein Treffen in seiner Wohnung zum Zwecke sexueller Handlungen mit einem der Brüder des Beschuldigten vereinbart haben. Zu diesem Treffen soll der Beschuldigte gemeinsam mit seinen Brüdern in die Wohnung gekommen sein. Dort sollen sie - nachdem der (erstinstanzlich verurteilte) Bruder des Beschuldigten dem Opfer das Klappmesser aus nächster Nähe vorgehalten und am Hals angesetzt haben soll - die Bankomatkarte und den Code sowie den Pin seines iPhones 12 gefordert haben. Neben dem iPhone 12 sollen sie auch € 300,-- mitgenommen haben. Beim Hinausgehen soll der Beschuldigte das Opfer mit einer Geste des Halsabschneidens noch genötigt haben, nicht zur Polizei zu gehen.

Strafrahmen (für das Verbrechen des schweren Raubes): Ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.