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Prozessbeginn 19.6.2020 am LG Linz gegen zwei Brüder (24, 22) und deren Freund (22) wegen Überfalls auf den Geldtransporter der Post Wertlogistik GmbH vom 13.2.2019

Utl.: Kriminelle Vereinigung erbeutet EUR 2.118.000,00, Teil der Beute sichergestellt

Am 19.6.2020 (8:15 Uhr bis 20:00 Uhr, Saal 61; Fortsetzung am 25.6.2020, 26.6.2020, 2.7.2020 und 3.7.2020, jeweils 8:15 Uhr bis 20:00 Uhr, Saal 61) beginnt der Prozess gegen zwei Brüder (24, 22) und deren Freund (22), die am 13.2.2019 den Lenker eines Geldtransporters überfallen und dabei Euro 2 118 000,-- erbeutet haben sollen.

Fünf weitere Personen (20w, 32w, 29m, 21w, 28m) müssen sich im Zusammenhang damit wegen Hehlerei und Geldwäscherei verantworten.

Am 13.2.2019 soll der Fahrer des Geldtransporters (Opfer, 35) gemeinsam mit seinem Arbeitskollegen (dem Erstangeklagten, 24) als Beifahrer zum Lokal Ostende gefahren sein. Dort soll der Drittangeklagte (22) den Fahrer fixiert und mit Klebebändern gefesselt haben, während der Zweitangeklagte (22) eine Pistole drohend in der Hand gehalten und seinen Bruder und Mittäter (Erstangeklagter, 24) - als scheinbar zweites Opfer - dazu genötigt haben soll, den Geldtransporter zu starten und zum Schotterparkplatz bei der Baustelle A 26 an der Oberen Donaulände zu lenken (dabei soll er ihm auch ein paar Faustschläge auf den Kopf versetzt haben). Dort soll der Zweitangeklagte seinen Bruder neuerlich mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt und ihn (als scheinbar zweites Opfer) gemeinsam mit dem Drittangeklagten aufgefordert haben, die Geldboxen zu öffnen, um anschließend zu dritt den erbeuteten Betrag in eine schwarze Sporttasche zu räumen.

Nach der Verhaftung des Erst- und Zweitangeklagten soll ein Teil der Beute im Auftrag des Drittangeklagten durch dessen Freundin (die Siebtangeklagte, 21) nach Deutschland gebracht worden sein, von wo späterhin ein Teil durch dessen Tante (die Fünftangeklagte, 32) und seine Schwester (die Viertangeklagte, 20) retour nach Österreich gebracht worden sein soll. Ein anderer Teil der Beute (Euro 199 700,--), sollte über den Sechstangeklagten (29) und Achtangeklagten (28) nach Belgien transportiert werden. In Deutschland sollen die beiden auf der Autobahn in eine Grenzkontrolle geraten und die Euro 199 700,-- beschlagnahmt worden sein.

Die Beschuldigten bestreiten die Taten im Wesentlichen oder äußerten sich nicht. Belastend wirken die Aussagen des Opfers, die Ergebnisse der Rufdatenrückerfassungen, Telefonüberwachungen, Observationsmaßnahmen und Hausdurchsuchungen.

Der Strafrahmen beträgt für den Erst- bis Drittangeklagten ein bis 15 Jahre, für die Fünft- bis Achtangeklagten ein bis zehn Jahre, für die Viertangeklagte bis zu drei Jahre.

Im Verfahren werden die von der Bundesregierung und dem BMJ zum Verhandlungszeitraum aktuell in Geltung stehenden Covid-19-Maßnahmen Beachtung finden.

Rückfragehinweis: Mag. Walter Eichinger, Leiter der Medienstelle des LG Linz

Mobil: +43 676 89894 2736