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Mutmaßliche Mitglieder der serbischen Pink Panther-Bande vor Landesgericht Linz

Utl.: Drei mutmaßliche Mitglieder einer auf Juwelierüberfälle spezialisierten kriminellen Vereinigung stehen am 12.12.2018 vor dem Landesgericht Linz

Am 12.12.2018 findet auf Saal 219 des Landesgerichtes Linz (ab 09:00 Uhr) unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen der Prozess gegen drei Beschuldigte (28, 32 und 33) statt, die (unter anderem) am 20.7.2017 am bewaffneten Raub zum Nachteil des Juweliers S. M. Wild beteiligt gewesen sein sollen.

Als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung sollen sie - in unterschiedlichen Zusammensetzungen und teils mit weiteren unbekannten Tätern - am 20.7.2017 in Linz am Raubüberfall zum Nachteil des Juweliers S. M. Wild (Beute: 53 Uhren „Rolex“ und „Tudor“ im Gesamtwert von über € 460.000,--), am 13.9.2017 am Raubüberfall zum Nachteil eines Juweliers aus Amstetten (Beute: Uhren „Breitling“, „Nomos“ und „Glashütte“ im Gesamtwert von über Euro 500.000,--) und am 16. und 19. Februar 2018 am Raubüberfall zum Nachteil eines Juweliers in Klagenfurt (wobei es hier beim Versuch geblieben sein soll, weil eine Mitarbeiterin dem 28jährigen an beiden Tagen die Türe nicht öffnete) beteiligt gewesen sein.

Die Überfälle sollen jeweils so abgelaufen sein, dass die Täter mit einem gestohlenen Pkw am Tatort vorfuhren, dann einer der Täter - in eleganter Kleidung - in das Juweliergeschäft vorgeschickt wurde und - sobald dieser Zutritt hatte - die anderen Täter mit Taschen und Äxten in das Geschäft stürmten. Der elegant gekleidete Täter soll die Mitarbeiter und - allfällig - anwesende Kunden unter Vorhalt einer Softgun-Pistole bedroht haben (zum Teil soll auch ein mitgeführter Pfefferspray zum Einsatz gekommen sein), während die anderen Täter mit den mitgeführten Äxten die Vitrinen mit den hochpreisigen Uhren eingeschlagen und die Uhren erbeutet haben sollen. Die Überfälle dauerten je nur wenige Minuten.

Die Täter befinden sich in Untersuchungshaft. Sie sind (zumindest teilweise) geständig, DNA-Trefferspuren belasten sie. Strafrahmen: 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Für dieses Verfahren werden unter Bezugnahme auf die Hausordnung erhöhte Sicherheitsmaßnahmen angeordnet. Mitarbeiter/innen, die erkennbar zur Justiz gehören (Verhandlungsrichter/in (Richtersenat), Staatsanwalt/Staatsanwältin, Schöffen/Geschworene, Schriftführer/in, Sicherheitspersonal …) dürfen - ausgenommen bei eingeholter ausdrücklicher Zustimmung - namentlich nicht genannt und nur unter Verpixelung fotografiert und/oder gefilmt werden.

Ein Fotografieren oder Filmen im Saal wird - unter obigen Einschränkungen - bis zum Beginn der Verhandlung möglich sein.

      

Rückfragehinweis:         Mag. Walter Eichinger, Vizepräsident des LG Linz

Mobil: +43 676 89894 2736