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Mord vom 24.9.2018 am Kinderspielplatz Steinmetzplatzl - Prozesstermin

Utl.: 17jähriger Afghane am 27.9.2019 wegen Mordes an einem 19jährigen Landsmann vor Landesgericht Linz

Am 27.9.2019 (8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Saal 61) beginnt im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Linz der Mordprozess gegen jenen 17jährigen, der am 24.9.2018 am Kinderspielplatz Steinmetzplatzl einen 19jährigen getötet haben soll.

Der Prozess wird am 26.11.2019 (8:30 Uhr bis 20:00 Uhr, Saal 61) und 27.11.2019 (8:30 Uhr bis 20:00 Uhr, Saal 61) fortgesetzt werden.

Nach dem Inhalt der Anklageschrift soll es bereits am Morgen des 24. September 2018 zwischen dem zum Tatzeitpunkt 16jährigen Angeklagten und dem späteren Opfer zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Am späten Nachmittag soll der Angeklagte dann am Kinderspielplatz Steinmetzplatzl in Linz-Urfahr - ohne zuvor vom 19jährigen angegriffen oder attackiert worden zu sein - das von ihm mitgeführte Keramikküchenmesser (Gesamtlänge ca. 34 cm bei einer Klingenlänge von ca. 20 cm) gezogen und damit dem Opfer einen wuchtigen Stich in den Brustkorb versetzt haben, wodurch das Opfer (neben anderen Verletzungsfolgen) eine Brustkorbstichverletzung mit Durchstich der aufsteigenden Körperhauptschlagader erlitten haben soll. Darüber hinaus soll der Angeklagte seinem auf dem Boden liegenden Opfer Fußtritte und Schläge gegen Kopf und Hals versetzt haben. Zusammengefasst soll das Opfer an Verbluten nach innen verstorben sein.

Auch beim Angeklagten wurden verschiedene frischere Verletzungen festgestellt.

Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt unter der berauschenden Wirkung von Cannabis gestanden sein. Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung durch Substanzeinwirkung oder eine verzögerte Reife konnte durch die psychiatrische Sachverständige nicht verifiziert werden. Auch das Opfer soll zum Todeszeitpunkt unter der Wirkung von Suchtmitteln gestanden sein.

Dem jugendlichen Beschuldigten drohen ein bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Mitarbeiter/innen, die erkennbar zur Justiz gehören (Verhandlungsrichter/in (Richtersenat), Staatsanwalt/Staatsanwältin, Schöffen/Geschworene, Schriftführer/in, Sicherheitspersonal …) dürfen - ausgenommen bei eingeholter ausdrücklicher Zustimmung - nur unter Verpixelung fotografiert und/oder gefilmt werden.

Ein Fotografieren oder Filmen im Saal wird - unter obigen Einschränkungen - bis zum Beginn der Verhandlung möglich sein.

Eine gesonderte Akkreditierung ist nicht notwendig.

Rückfragehinweis: Mag. Walter Eichinger, Vizepräsident des LG Linz

Mobil: +43 676 89894 2736