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Manipulierte Sprachprüfungen durch eine 43jährige Prüferin - Prozesstermin

Utl.: Prozess am Landesgericht Linz gegen eine 43jährige Prüferin für Sprachprüfungen startet am 8.4.2019

Der Prozess gegen die 43jährige Prüferin für Sprachprüfungen beim Österreichischen Integrationsfonds, der Bestechlichkeit in 68 Fällen, Urkundenunterdrückung in 70 Fällen, Urkundenfälschung in 12 Fällen und Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte nach § 168c Abs. 1 StGB in einem Fall vorgeworfen wird, startet am 8.4.2019 am Landesgericht Linz (8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Saal 136). Mitangeklagt ist auch die 39jährige Schwester der 43jährigen, die die Prüfungsarbeiten der ihr zugewiesenen 5 Prüfungskandidaten an ihre Schwester zur Vornahme von Manipulationen weitergeleitet haben soll. Zwei weitere Mitangeklagte (je 43, männlich) sollen durch Vermittlung von Prüfungskandidaten (einer soll 16, der andere 7 bis 8 Prüfungskandidaten vermittelt haben) und Entgegennahme des Bestechungsgelds (abzüglich eines Teils als Vermittlungsprovision) an die Erstbeschuldigte zu Taten der Erstbeschuldigten beigetragen haben. Ein ebenfalls Mitangeklagter 41jähriger soll als Kandidat der beim ÖIF abzulegenden Sprachprüfung die Erstbeschuldigte mit Euro 1000,-- zur nachträglichen Berichtigung einer Vielzahl von falschen (Multiple Choice) Testantworten und der Neuverfassung des in der Prüfung geforderten Aufsatzes bestochen haben.

Zum Hauptverhandlungstermin sind noch keine Zeugen geladen. Der Termin dient primär der Einvernahme der Angeklagten und der Festlegung des weiteren Prozessprogramms.

Das Vergehen der Bestechlichkeit (maßgeblich für die Erstbeschuldigte, den Dritt- und Viertbeschuldigten) ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Für die Zweitbeschuldigte beträgt der Strafrahmen (Urkundenunterdrückung) bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Für den Fünftbeschuldigten beträgt der Strafrahmen (Bestechung) bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe).

 

Rückfragehinweis zum Inhalt des Strafantrages:

Medienstelle der Staatsanwaltschaft Linz, Telefon: +43 5 7601 21 12220

Rückfragehinweis zum geplanten Prozessablauf:

Mag. Walter Eichinger, Vizepräsident des LG Linz, Mobil: +43 676 89894 2736