Öffnungszeiten
Amtsstunden/ Einlaufstelle: Montag bis Freitag von 07.30 bis 15.30 Uhr
Der Parteienverkehr im Servicecenter erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Wählen sie bitte die Nummer 02732/809-393130 (siehe auch unter Justiz Servicecenter)
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr.Für Angelegenheiten im Arbeits- und Sozialrecht gelten folgende Besonderheiten
Für den Amtstag ist - mit Ausnahme dringender Angelegenheiten - eine telefonische Voranmeldung unter Terminvergabe erforderlich.
Für Klageerhebungen gegen Bescheide über Pensionen und Pflegegeld stehen Ihnen darüber hinaus auf dieser Seite Formulare zur Verfügung.
In allen übrigen Fällen der Klagen gegen Bescheide ist neben der Vorlage des Bescheides selbst (im Original oder in Kopie) eine einfache und klare Formulierung, dass Sie gegen den Bescheid Klage erheben wollen, notwendig. Orientieren Sie sich für die notwendigen Angaben an den zur Verfügung gestellten Formularen. Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Formular auch handschriftlich einbringen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich telefonisch an das Gericht.
Verwiesen wird auf die nachfolgend dargestellten Möglichkeiten für Eingaben an das Gericht.
Formulare
Zur Reduktion der persönlichen Vorsprachen stehen Ihnen auf dieser Seite Formulare für die Erhebung einer Klage zur Verfügung. Laden Sie das jeweilige Formular hinunter, füllen Sie es - soweit wie möglich genau aus - unterschreiben Sie es, wenn möglich legen Sie die angeführten Unterlagen bei und schicken Sie die Klage über die auf der Homepage genannten Möglichkeiten an das Gericht.Für allfällige Anfragen an die Staatsanwaltschaft Krems gilt
Vor jedem Aufsuchen der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Nummer 02732/809-393308 erforderlich.
Richard Simsalik Sandra Schaller
Präsident Leiterin der Geschäftsstelle
Amtstag
in Arbeits- und Sozialrechtssachen, Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2732 809
Fax: +43 2732 809 393198
Adresse
3500 Krems an der Donau
Josef Wichner Straße 2
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten befinden sich im Bereich des Amtsgebäudes, wobei auf die Gebührenpflicht hingewiesen wird.Gebührenpflichtige blaue Zone (Kurzparkplätze)
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis -18.00 UhrParkgebühr: 1 Euro pro Stunde
Parkdauer: maximal 3 Stunden
Gebührenpflichtige grüne Zone (Dauerparkplätze)
Montag bis Freitag: 8.00 bis 18.00 UhrParkgebühr: 0,50 Euro pro Stunde
Tagesticket: 4 Euro
Weitere Hinweise siehe auf der Hompage des Magistrats der Stadt Krems unter www.krems.at.
Barrierefreiheit
Zugang
Ein Lift ist vorhanden, ebenso ein barrierefreier Zugang.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT42 0100 0000 0546 0906
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT02 0100 0000 0546 1723
BIC: BUNDATWW