Attentat in Villach: Angeklagter zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt
Der Angeklagte wurde wegen des Verbrechens der terroristischen Straftaten nach § 278c Abs 2 iVm Abs 1 Z 1 (Mord nach § 75) StGB, wegen der Verbrechen der terroristischen Straftaten nach § 278c Abs 2 iVm Abs 1 Z 1 (Mord nach §§ 15, 75) StGB, sowie wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB und der kriminellen Organisation nach § 278a StGB schuldig gesprochen.
Aufgrund des Wahrspruches der Geschworenen wurde über ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der 23-jährige Angeklagte soll am 15. Februar 2025 einen Anschlag in Villach verübt haben. Mit einem Klappmesser soll er einen Menschen getötet und fünf weitere schwer verletzt haben. Die Taten sollen laut dem Urteil dazu geeignet gewesen sein, eine schwere Störung des öffentlichen Lebens herbeizuführen.
Dabei habe der Angeklagte mit dem Vorsatz gehandelt, die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat folgt, auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern. Der Vorsitzende hat zu den Strafzumessungsgründen ausgeführt, dass die heimtückische Begehungsweise, die Ausführung der Tat aus religiös-extremistischen Beweggründen, gegenüber Minderjährigen und unter Einsatz einer Waffe erschwerend wirken. Die vom Landesgericht Klagenfurt getroffenen strengen Sicherheitsvorkehrungen in enger Zusammenarbeit mit den involvierten Sicherheitsbehörden garantierten einen reibungslosen Ablauf des Strafverfahrens. Die Urteilsverkündung erfolgte bereits in den Abendstunden des ersten Verhandlungstages.