Untersuchungshaft über Rene BENKO fortgesetzt
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat heute die Untersuchungshaft gegen René BENKO um weitere zwei Monate verlängert. Der Beschluss erfolgte auf Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Bereits zuvor war die am 24. Jänner 2025 erstmals verhängte Untersuchungshaft am 31. Jänner 2025 einmalig verlängert worden.
Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr.
Spätestens am Montag, den 28. April 2025, ist neuerlich über die Untersuchungshaft zu entscheiden.
Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Die Verteidigung und die WKStA gaben keine Erklärung ab.
Allgemeine Information:
Die Untersuchungshaft wird jeweils nur für eine befristete Zeit – die sogenannte Haftfrist – verhängt. Knapp vor deren Ablauf oder im Fall eines Enthaftungsantrags durch den Beschuldigten muss eine Haftverhandlung durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Inhaftierung weiterhin gegeben sind. Liegen diese nicht mehr vor, muss der Beschuldigte freigelassen werden.
Die Haftfrist beträgt 14 Tage ab Verhängung der Untersuchungshaft, einen Monat ab erstmaliger Fortsetzung der Untersuchungshaft und zwei Monate ab weiterer Fortsetzung der Untersuchungshaft.
Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen und der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt.
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