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Untersuchungshaft über Rene BENKO fortgesetzt


Nachdem die Untersuchungshaft zuletzt am 7.4.25 aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr fortgesetzt wurde, beantragte die Verteidigung am 25.4.2025 neuerlich die Enthaftung. Die WKStA geht weiterhin vom Vorliegen der Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsfefahr aus und beantragte die Fortsetzung der Untersuchungshaft.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien setzte die Untersuchungshaft um zwei weitere Monate fort, amtswegig muss die nächste Haftprüfungsverhandlung daher spätestens am 7.7.2025 stattfinden.

Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr.

Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Die WKStA und die Verteidigung gaben jeweils keine Erklärung ab.


Allgemeine Information:

Das Gesetz sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen durch das Gericht zu überprüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (immer noch) vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat nach (spätestens) 14 Tagen zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge dann im Abstand von zwei Monaten. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen, der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt.

Beschuldigte können aber jederzeit ihre Enthaftung beantragen, spricht sich die Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung aus, hat eine Haftprüfungsverhandlung stattzufinden.




Rückfragen & Kontakt:
Landesgericht für Strafsachen Wien
Medienstelle
VP Mag. Christina Salzborn
Mag. Daniel Rechenmacher
christina.salzborn@justiz.gv.at
0676/8989 23096, 01/401 27/306 140