Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Untersuchungshaft über Rene BENKO fortgesetzt

Haftverhandlung wegen Enthaftungsantrag

Im Ermittlungsverfahren gegen René BENKO fand heute am LG für Strafsachen Wien um 14.00h eine weitere Haftverhandlung statt. Zuletzt wurde die Untersuchungshaft am 6.8.25 aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Ziffer 3 lit a) und b) StPO bis zum 6.10.2025 fortgesetzt. Auch die heutige Haftverhandlung wurde über Antrag des Beschuldigten auf Enthaftung anberaumt.

Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und auch der Verhältnismäßigkeit der Haft; die für die Untersuchungshaft relevanten Umstände haben sich nicht geändert. Die Untersuchungshaft wurde bis zum 10.11.25 verlängert, der 9.11.25 fällt auf einen Sonntag.

Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich, somit bis Freitag, 12.9.25, 24.00h. Die WKStA und die Verteidigung gaben keine Erklärung ab.


Allgemeine Information:

Das Gesetz sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen durch das Gericht zu überprüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (weiterhin) vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat spätestens 14 Tage nach der Verhängung der Untersuchungshaft zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge im Abstand von zwei Monaten oder über Antrag. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen, der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt. Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, spricht sich die Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung aus, hat eine Haftverhandlung stattzufinden.


Rückfragen:
Landesgericht für Strafsachen Wien
Medienstelle
Mag. Christina Salzborn
christina.salzborn@justiz.gv.at
0676/8989 2 3016 bzw. 4142, 01/401 27/306 001