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Untersuchungshaft über Rene BENKO fortgesetzt

Nachdem die Untersuchungshaft zuletzt am 6.5.25 fortgesetzt worden war, stellte die Verteidigung letzte Woche einen Antrag auf Enthaftung. Die WKStA beantragte die Fortsetzung der Untersuchungshaft, dies auch wegen Fluchtgefahr, wobei das Gericht vom Vorliegen diese Haftgrundes nicht ausgeht.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien setzte bei der heutigen Verhandlung die Untersuchungshaft wegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Ziffer 3 lit a) und b) StPO für zwei weitere Monate fort. Spätestens am 26.8.25 muss die nächste Haftprüfungsverhandlung stattfinden.

Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr.

Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Die WKStA und die Verteidigung gaben jeweils keine Erklärung ab.


Allgemeine Information:

Das Gesetz sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen durch das Gericht zu überprüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (immer noch) vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat nach (spätestens) 14 Tagen zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge dann im Abstand von zwei Monaten. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen, der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt. Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, spricht sich die Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung aus, hat eine Haftprüfungsverhandlung stattzufinden.


Rückfragen & Kontakt:

Landesgericht für Strafsachen Wien
Medienstelle
VP Mag. Christina Salzborn
Mag. Daniel Rechenmacher
christina.salzborn@justiz.gv.at
0676/8989 23096, 01/401 27/306 140