Untersuchungshaft gegen René BENKO fortgesetzt
Im Ermittlungsverfahren gegen René Benko war für den 16. April 2026 am Landesgericht für Strafsachen Wien eine weitere Haftprüfungsverhandlung zur Überprüfung der Voraussetzungen der Untersuchungshaft anberaumt.
Der Beschuldigte verzichtete am 16. April 2026 auf die Durchführung der Haftprüfungsverhandlung.
Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die Untersuchungshaft aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr (gemäß § 173 Abs 2 Z 3 lit a und b StPO) fortgesetzt. Die für die Untersuchungshaft maßgeblichen Umstände haben sich nicht geändert. Insbesondere geht das Gericht weiterhin vom Vorliegen eines dringenden Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeit der Haft aus.
Die Untersuchungshaft wurde bis zum 16. Juni 2026 verlängert.
Gegen diesen Beschluss steht dem Beschuldigten das Rechtsmittel der Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien binnen drei Tagen offen.
Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Wien mit Beschluss vom 16. Februar 2026 einer Beschwerde des Beschuldigten gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft nicht Folge gegeben und die Haft aus dem genannten Haftgrund bestätigt.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Oberster Gerichtshof mit Entscheidung vom 7. April 2026 eine Grundrechtsbeschwerde des Beschuldigten abgewiesen und ausgesprochen hat, dass René Benko im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt wurde.
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