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Presseinformation zum Strafverfahren gegen syrischen General

Prozessbeginn am 1. Juni 2026
Am Montag, 1. Juni 2026, beginnt die Hauptverhandlung gegen einen ehemaligen syrischen  Brigadegeneral sowie einen vormals hohen Kriminalbeamten. Den Angeklagten wird von der  Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfen, in zahlreichen Fällen die Misshandlung von Mitgliedern einer Protestbewegung befohlen bzw. nicht untersagt zu haben.

 
So sollen zwischen April 2011 und März 2013 in Ar Raqqa / Syrien auf Anordnung der Zentralregierung sowie des Nationalen Sicherheitsbüros der Arabischen Republik Syrien zur Niederschlagung einer zivilen Protestbewegung 21 in Gefängnissen festgehaltene Personen gequält und misshandelt worden sein.

 
Dem Erstangeklagten liegen die Verbrechen der Folter (§ 312a Abs 1 erster Fall StGB), der schweren Nötigung (§§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 2 StGB), der geschlechtlichen Nötigung (§ 202 Abs 1 und 2, 1. und 4. Fall StGB) und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 und Abs 2 Z 2 und Z 3 StGB zur Last. Die Strafdrohung beträgt von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Auch der Zweitangeklagte hat sich wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung, der schweren Nötigung sowie des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung zu verantworten. Auch hier beträgt die Strafdrohung von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

 
Die Taten sind nach der Anklage trotz der mutmaßlichen Begehung zwischen 2011 und 2013 nicht verjährt, da die zehnjährige Verjährungsfrist durch die gesetzten Ermittlungsmaßnahmen und die ersten Einvernahmen gehemmt wurde.

 
Bei sämtlichen angeklagten Vorfällen handelt es sich um sogenannte „Auslandstaten“. Sie sollen sich auf dem Hoheitsgebiet der Arabischen Republik Syrien zugetragen haben. Das Strafgesetzbuch sieht die österreichische Zuständigkeit für Strafverfahren aber in bestimmten Fällen auch für im Ausland begangene Taten vor. Die Verpflichtung zur Verfolgung ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen (Übereinkommen gegen Folter, grausame und unmenschliche Behandlung, Statut des Internationalen Strafgerichtshofs - Römer Statut) oder wenn z.B. eine Auslieferung an den Tatortstaat nicht möglich ist.

 
Innerhalb Österreichs ergibt sich die Zuständigkeit des Landesgerichts für Strafsachen Wien (großer Schöffensenat) aufgrund des Wohnsitzes der Angeklagten.

 
Vorerst sind folgende Termine angesetzt:
01.06.2026 bis 03.06.2026, je 09:30 bis 15:30 Saal 103 / 1. Stock
08.06.2026 09:30 - 15:30 Saal 203 / 2. Stock
09.06.2026 09:30 - 15:30 Saal 203 / 2. Stock
16.06.2026 09:30 - 15:30 Saal 203 / 2. Stock
17.06.2026 09:30 - 15:30 Saal 203 / 2. Stock
18.06.2026 09:30 - 15:30 Saal 203 / 2. Stock
23.06.2026 09:30 - 15:30 Saal 203 /2. Stock
24.06.2026 09:30 - 15:30 Saal 203 / 2. Stock
25.06.2026 09:30 - 15:30 Saal 203 / 2. Stock
29.06.2026 09:30 - 15:30 Saal 203 / 2. Stock
30.06.2026 09:30 - 15:30 Saal 212/2. Stock

 
Im Saal besteht ein generelles Film- und Fotoverbot. Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass im Gericht kein WLAN zur Verfügung steht.

 
Es ist keine Akkreditierung notwendig. Der Saal 103 verfügt über 80 Sitzplätze – Reservierungen werden nicht vorgenommen.

 
Bitte rechnen Sie mit Wartezeiten bei den Eingängen (Wickenburggasse 22 oder Alserstraße 7, 1080 Wien). Beim Eingang gibt es ein kleines Café.


 
Rückfragen:
Landesgericht für Strafsachen Wien
Medienstelle
VP Mag. Christina Salzborn
christina.salzborn@justiz.gv.at
0676/8989 2 3016, 01/401 27/306 001