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Projekt "Justiz macht Schule"

Die von Richter:innen des Landesgerichts für Strafsachen Graz und Staatsanwält:innen und Bezirksanwält:innen der Staatsanwaltschaft Graz gemeinsam gestaltete und präsentierte Vortragsreihe soll in monatlichen Abständen Schüler:innen und Lehrlinge mithilfe des umfassenden Vortrags samt Fallbeispielen auf den Besuch einer Hauptverhandlung vorbereiten. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die Vorstellung der Berufsmöglichkeiten in der Justiz.

Anhand der vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellten Materialien sowie mit einem selbst angefertigten Arbeitsblatt und dazu passendem Power-Point-Vortrag (zur Strafbarkeit diverser, die Jugendlichen betreffenden Themen) werden die unterschiedlichen Verfahrensarten wie auch die Gerichtsbarkeit im Allgemeinen und die jeweiligen Verfahren im Besonderen den Schüler:innen erklärt und mit ihnen diskutiert. Auch die nähere Darstellung der Berufsmöglichkeiten in der Justiz wird in dieser Vortragsreihe umfassend dargestellt und berichten Justizmitarbeiter:innen von ihrem Arbeitsfeld.

Besonders beliebt ist auch das Prozessspiel, wo den Schüler:innen die Gelegenheit gegeben wird, anhand eines alltäglichen Falles in die Rolle von Richter:innen, Staatsanwält:innen, Verteidiger:innen, Angeklagten und Zeug:innen zu schlüpfen. 

Als Erinnerung an den Besuch in unserem Haus freuen sich alle über ein Goodie-Bag, zur Verfügung gestellt vom Bundesministerium für Justiz. 

Nach dem zweistündigen Vortrag werden die von den Schüler:innen besuchten Hauptverhandlungen am Landesgericht für Strafsachen Graz inhaltlich so geplant, dass diese Verhandlungen auch für die Schüler:innen einen Mehrwert haben und vom strafrechtlichen Inhalt für die Schüler:innen geeignet sind. Im Anschluss an die Verhandlungen werden die Verfahrensergebnisse mit den Schülerinnen erörtert und können hier noch ergänzende Fragen geklärt werden (ganz wichtig: der Besuch der Hauptverhandlungen findet nicht am selben Tag statt, nähere Infos dazu unten). 


Adressaten:

Schüler:innen und Lehrlinge ab der 8. Schulstufe (vorzugsweise ab 14 Jahren)

Besondere Konzepte für Jus-HAK sowie Universität Graz nach Anfrage


Ort:

Landesgericht für Strafsachen Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 41, 8010 Graz

Großer Schwurgerichtssaal 044 im Erdgeschoss


Freie Termine für das Schuljahr 2024/2025:

jeweils um 08.30 Uhr, 11.30 Uhr und 14.30 Uhr (jeweils ca zweieinhalb Stunden) an folgenden Tagen:

  • Dienstag, 29. April 2025 (keine freien Termine mehr)
  • Montag, 26. Mai 2025 (keine freien Termine mehr)
  • Freitag, 27. Juni 2025  (14.30 Uhr für 50 SuS )
  • Mittwoch, 2. Juli 2025 (11.30 Uhr und 14.30 für je 50 SuS)


Freie Termine für das Schuljahr 2025/2026:

jeweils um 08.30 Uhr, 11.30 Uhr und 14.30 Uhr (jeweils ca zweieinhalb Stunden) an folgenden Tagen:

  • Montag, 29. September 2025
  • Mittwoch, 22. Oktober 2025
  • Donnerstag, 27. November 2025
  • Dienstag, 16. Dezember 2025
  • Donnerstag, 15. Jänner 2026
  • Mittwoch 11. Februar 2026


Weitere Termine für das Sommersemester 2026 folgen Ende Juni 2025. 


Aus organisatorischen Gründen ist eine frühzeitige Anmeldung für den Vortrag zweckmäßig, 
da die nachfolgenden Hauptverhandlungsbesuche so besser geplant werden können.

Die Besuche der Hauptverhandlungen finden nicht am Tag des Vortrags statt,
für den HV Besuch muss mit dem jeweiligen Richter/der Richterin 
ein Termin mit passenden Verhandlungen gefunden werden.

Die Kontaktdaten für den/die Richter:in werden dem zuständigen Schulverantwortlichen
nach Anmeldung zum Vortrag gemeinsam mit dem Arbeitsblatt per email übermittelt.


Anmeldung:

Landesgericht für Strafsachen Graz, RidLG Mag. Barbara Schwarz

barbara.schwarz@justiz.gv.at oder lgsgraz.praesidium@justiz.gv.at


Benötigt wird für die Anmeldung:

  • Name und Email der Kontaktperson samt Mobiltelefonnummer

  • Anzahl der Schüler:innen samt Alter (Schulstufe)

  • Vorkenntnisse (sofern vorhanden)


Am Vortragstag wie auch am Tag des Besuchs der Hauptverhandlung gilt:

  • ab 07.50 Uhr bei der Einlasskontrolle sein (ca eine Stunde vorher einplanen für die Sicherheitskontrolle)

  • keine Rucksäcke, keine Getränke oder Lebensmittel, keine Schirme, keine Messer etc.

  • Mobiltelefone ausschalten

Es gibt beim LGS Graz keine Möglichkeit der Unterbringung von Rucksäcken etc. in Spinden, die Rucksäcke müssen außerhalb des Gebäudes von den Schulverantwortlichen verwahrt werden, ein Einlass ist nur ohne Gepäck möglich.