Jugendlicher wegen Mordes angeklagt: Verhandlung 18. und 19. November 2026
Ein Jugendlicher soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft Graz am 22. April dieses Jahres in das Haus eines Ehepaares in der Südoststeiermark eingedrungen sein. Dort soll er mit einem Messer auf das Paar eingestochen haben. Der Mann soll dadurch tödliche Verletzungen erlitten, die Frau schwer verletzt überlebt haben.
Dem Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft Graz die Verbrechen des Mordes, teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs, zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft beantragt, den Angeklagten in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen, da er sonst unter dem maßgeblichen Einfluss seiner psychischen Störung in absehbarer Zeit neuerliche schwere Straftaten begehen würde.
Die Verhandlung ist für den 18. und 19. November von 9 bis 18 Uhr bzw. von 9.00 bis 13.00 Uhr im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Graz (Saal 044) angesetzt.
Akkreditierungen und Platzkarten
Dieses Verfahren wird von großem öffentlichen bzw. medialen Interesse begleitet. Im Verhandlungssaal werden daher Plätze für Medienvertreter:innen reserviert sein.
Kamerateams müssen um eine Drehgenehmigung ansuchen. Schicken Sie dazu bitte ein E- Mail unter Angabe Ihres Mediums an medienstelle.lgstrafsachen.graz@justiz.gv.at (Akkreditierungen gelten für beide Verhandlungstage).
An alle anderen Besucher:innen werden an den Tagen der Verhandlung am Eingang des Landesgerichts Platzkarten verteilt. Die Platzkarten werden nach Anwesenheitsreihenfolge vergeben.
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