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Im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit vergifteter Babynahrung wurde die über den Beschuldigten verhängte Untersuchungshaft am 13.07.2026 bis längstens 14.09.2026 fortgesetzt. Es wurden unverändert ein dringender Tatverdacht wegen Erpressung, schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung und die Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsgefahr bejaht.