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Ausbildung zum Bezirksanwalt oder zur Bezirksanwältin

Bezirksanwälte und Bezirksanwältinnen übernehmen staatsanwaltschaftliche Aufgaben in bezirksgerichtlichen Strafverfahren. Ihre wichtigste Aufgabe dabei ist es, das Ermittlungsverfahren zu führen. Darüber hinaus vertreten sie in Strafverhandlungen vor dem Bezirksgericht die Anklagebehörde (nähere Informationen über die Tätigkeiten und Perspektiven sowie das Anforderungsprofil sind unter folgendem Link zu finden: Bezirksanwältin oder Bezirksanwalt).

Die Ausbildung zum Bezirksanwalt und zur Bezirksanwältin beginnt mit einer sechsmonatigen Einschulung im Kanzleibereich und dem Grundlehrgang, mit dem das nötige Rüstzeug für die Arbeit in der Justiz vermittelt wird. Anschließend findet der Ausbildungslehrgang für Bezirksanwälte und Bezirksanwältinnen statt.

Während der mindestens zweijährigen Ausbildung zum Bezirksanwalt bzw. zur Bezirksanwältin werden insbesondere folgende Inhalte vermittelt:

  • materielles und formelles Strafrecht
  • IT-Schulung sowie Aktenführung
  • Verhandlungsführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik
  • organisatorische Grundlagen, wie insbesondere Grundzüge der Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Justizanstalten, Grundzüge des Staatsanwaltschaftsgesetzes, des Gebührenanspruchsgesetzes und des Strafvollzugsrechts
  • Grundzüge des Dienstrechts und der Dienstaufsicht, Korruptionsbekämpfung (Integritätsmanagement), Gleichbehandlung und Antidiskriminierung,
  • Selbstmanagement und soziale Kompetenz

Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte geschieht einerseits durch die Mitarbeit in der Staatsanwaltschaft (sog. „praktische Verwendung“) und andererseits durch die Teilnahme an Ausbildungsseminaren. Die Ausbildungsseminare dauern in Summe 46 Tage zu je acht Unterrichtsstunden und werden im Schulungszentrum in Schwechat und in Form von e-Learnings abgehalten. Die praktische Verwendung umfasst insgesamt zwölf Monate, in denen die Auszubildenden von Beginn an in der Staatsanwaltschaft mitarbeiten und je nach Ausbildungsstand weitere Befugnisse erhalten. Während der gesamten Ausbildung werden sie von einem Ausbildungsbezirksanwalt oder einer Ausbildungsbezirksanwältin begleitet. Die Ausbildung endet mit der erfolgreich abgeschlossenen Dienstprüfung.

Danach betreuen Bezirksanwälte und Bezirksanwältinnen als unverzichtbarer Teil der Justiz federführend die in ihre Zuständigkeit fallenden Ermittlungsverfahren. Dabei arbeiten sie im Team und unter der Leitung des zuständigen Staatsanwalts bzw. der zuständigen Staatsanwältin, genießen flexible Arbeitszeiten und können von umfangreichen Fortbildungsangeboten und Zusatzleistungen profitieren.

Links

Bezirksanwältin oder Bezirksanwalt

Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte Grundausbildungsverordnung (im Rechtsinformationssystem des Bundes)