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Ausbildung zum:zur Gerichtsvollzieher:in

Gerichtsvollzieher:innen sorgen dafür, dass gerichtlich festgestellte Ansprüche durchgesetzt werden. Sie arbeiten an einem sicheren Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und spannenden Aufgaben, genießen flexible Arbeitszeiten und können von umfangreichen Fortbildungsangeboten und Zusatzleistungen profitieren.

Zum Einstieg in diesen Tätigkeitsbereich erhalten die Auszubildenden eine fundierte, speziell auf die Berufsgruppe zugeschnittene theoretische und praktische Ausbildung innerhalb der Justiz. Die Ausbildung zum:zur Gerichtsvollzieher:in beginnt mit einem Grundlagenmodul in der Dauer von 15 Tagen. Daran anschließend findet der Ausbildungslehrgang für Gerichtsvollzieher:innen statt, der eine Schulung am Arbeitsplatz und die Absolvierung von Pflichtmodulen umfasst.

Während der Ausbildung werden insbesondere folgende Inhalte vermittelt:

  • Exekutionsrecht (Rechtsdurchsetzung)
  • Grundzüge des Insolvenzrechts
  • Grundzüge über die Kernbereiche des Zivilrechts (anspruchsbegründendes Privatrecht) und Zivilverfahrensrechts
  • Grundlagenwissen über Vollzugsgebühren sowie über das Grund- und Firmenbuchrecht
  • IT-Schulung
  • Selbstmanagement, Sicherheit, Deeskalation, Selbstverteidigung und Fahrsicherheit
  • Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechts

Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte geschieht durch die Mitarbeit in der Gerichtskanzlei einer Exekutionsabteilung sowie durch die Mitwirkung im Gerichtsvollzug in städtischen und ländlichen Vollzugsgebieten (sog. „praktische Verwendung“). Zudem finden Ausbildungsseminare statt. Die Ausbildungsseminare dauern in Summe 49 Tage zu je acht Unterrichtsstunden und werden in der Regel im Schulungszentrum in Schwechat abgehalten. Die praktische Verwendung umfasst insgesamt 140 Tage, in denen die Auszubildenden von Beginn an im Gerichtsvollzug mitwirken (sog. „training on the job“). Während der gesamten Ausbildung werden sie von Ausbilderinnen bzw. Ausbildern begleitet. Am Ende der Ausbildung erfolgt die Dienstprüfung.

Das Gehalt von Gerichtsvollzieher:innen beträgt zu Beginn der Ausbildung zumindest 2.504,80 Euro. Nach Ablegung der erforderlichen Dienstprüfung und Zuweisung eines eigenen Vollzugsgebiets erhalten sie im Regelfall zumindest 2.839,80 Euro, wobei noch leistungsbezogene Vollzugsgebühren hinzukommen (Stand: Jänner 2025). Zu beachten ist, dass sich das jeweilige Gehalt durch anrechenbare Vordienst- und Dienstzeiten erhöhen kann.


Voraussetzungen

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Pflichtschulabschluss
  • gute Rechtschreib- und Mathematikkenntnisse
  • gefestigte Persönlichkeit


Weitere Informationen

Zur Tätigkeit, dem Anforderungsprofil sowie den offenen Stellen für Gerichtsvollzieher:innen.

Modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung (Im rechtsinformationssystem des Bundes)