Pakete
Wäschepakete, welche per Post an die Justizanstalt Wr. Neustadt gesendet werden, dürfen ausschließlich nur Bekleidungsartikel beinhalten.
Das Paket muss außen sichtlich als „Wäschepaket“ gekennzeichnet sein. Pakete, die keinen Absender aufweisen oder deren Absender nicht verifizierbar ist, werden aus Sicherheitsgründen nicht angenommen.
Da alle Pakete durchleuchtet werden, dürfen sie die Außenmaße von 45x35x30cm (B,H,T) nicht überschreiten
Nicht erlaubt sind: Sendungen von Elektrogeräten jeglicher Art (samt Zubehör wie Batterien, Akkus, CDs, Kassetten), technische Geräten oder Anlagen (wie z.B. Sportgeräte, Computer, Musikinstrumente), Uhren, Bastelmaterialien, Werkzeuge, Zeitungen und Zeitschriften, Schreibmaterial, Körperpflegemittel sowie auch Medikamente.
Postpakete, die unerlaubte Gegenstände enthalten, werden unverzüglich an den Absender retourniert.
Es
darf maximal 1 Wäschepaket empfangen werden. Bei längerer Anhaltung
in der Justizanstalt Wr. Neustadt kann bei Wechsel der Jahreszeiten
(von Winter auf- Sommer bzw. umgekehrt) ein weiteres Paket mit
passender Wäsche empfangen werden. Der Jahreszeit entsprechend
unpassende Wäsche kann nach entsprechender Kontrolle beim Besuch
hinausgegeben oder auf eigene Kosten an einen Empfänger versandt
werden.