Wäschepakete
Die Abgabe eines Wäschepaketes erfolgt im Besucherservice:
Montag – Donnerstag zwischen 07.15 Uhr und 10.30 Uhr
Abgabebestimmungen:
• Das erste Wäschepaket (Zugangspaket) kann abgegeben werden, sobald der/die Empfänger:in in die Justizanstalt eingeliefert wurde.
• Weitere Wäschepakete dürfen jeden zweiten Monat abgegeben werden.
Aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Hauptverhandlung, Hochzeit und dergleichen) kann der Empfang darüber hinausgehender Wäschepakete nach Antragsstellung durch den Insassen bzw. die Insassin gemäß § 119 StVG durch die Anstaltsleitung bewilligt werden.
Wichtige Hinweise zur Abgabe des Wäschepaketes:
Die Abgabe eines Wäschepaketes ist nur nach Vorweisen eines amtlichen Lichtbildausweises gestattet.
Im Wäschepaket dürfen ausschließlich Bekleidung und Schuhe enthalten sein. (Alle anderen Gegenstände werden nicht entgegengenommen)
Die Wäsche darf nur unverpackt in einer Stofftragetasche, einem Plastikbeutel oder einem Karton abgegeben werden. Reisetaschen, Rucksäcke, Koffer und dergleichen werden nicht entgegengenommen.
Das Wäschepaket darf ein maximales Gewicht von 5 kg nicht übersteigen.
Die Maximalgröße des Wäschepaketes darf die vorgegebenen Maße (530mm x 530mm x 330mm) nicht überschreiten.
Vor der Annahme wird das Paket auf unerlaubte Gegenstände kontrolliert und durchsucht.
Die endgültige Entscheidung darüber, ob der gesamte Inhalt oder nur Teile des Pakets entgegengenommen werden, liegt bei den Bediensteten der Justizanstalt vor Ort.