Geldsendungen
Geldsendungen an inhaftierte Personen sind mittels Postanweisung an die Anschrift der Justizanstalt oder im Wege einer Überweisung zulässig.
Bei sämtlichen Einzahlungen sind zwingend der Vor- und Familienname sowie das Geburtsdatum der inhaftierten Person anzugeben. Sofern bekannt, ist zusätzlich die Häftlingsnummer anzuführen. Diese Informationen sind erforderlich, um eine eindeutige Zuordnung sicherzustellen.
Auch bei Überweisungen mittels Erlagschein sind die vorgenannten Angaben im Feld „Verwendungszweck“ vollständig einzutragen.
Die Übermittlung von Geldmitteln auf andere als die oben angeführten Arten, insbesondere durch Beilegung von Bargeld in Briefsendungen, ist unzulässig.Bareinzahlungen vor Ort können nicht entgegengenommen werden.
Bankverbindung:
IBAN: AT210100000005460023
BIC: BUNDATWW
Die erforderlichen Bankdaten (IBAN und BIC) sind auch der Startseite zu entnehmen.
Im Zweifelsfall wird empfohlen, vorab mit der Justizanstalt Kontakt aufzunehmen. Dies kann telefonisch oder über das nebenstehende Kontaktformular erfolgen.