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Behandlung und Betreuung

Es wird angestrebt, die Behandlung vergleichbar mit einer Langzeitrehabilitation in einem psychiatrischen Krankenhaus zu gestalten, wobei alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen einer Justizanstalt miteingeschlossen sind.

Neben der medikamentösen Behandlung kommen auch verschiedene Formen der Einzel- und Gruppenbetreuung sowie für die Rehabilitation unentbehrliche sozialpsychiatrische Maßnahmen zur Anwendung. Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag ist das Behandlungsziel der Abbau der spezifischen Gefährlichkeit. Diese ist Voraussetzung für die bedingte Entlassung.

Die Unterbringung erfolgt in Wohngruppen, wo durch milieutherapeutische Maßnahmen und Gestaltung eines strukturierten Tagesablaufs versucht wird, stufenweise eine möglichst weitgehende Selbstständigkeit der Insassen zu erreichen.

Unterschiedliche Gruppenaktivitäten sind auf die speziellen Defizite der Insassen ausgerichtet. Dazu gehört auch angeleitete Freizeitgestaltung. Besuche, Telefon- und Briefkontakte, Einzel- und Gruppenausgänge (sogenannte Sozialtrainings in Form von begleiteten Unterbrechungen der Unterbringung) sowie Unterbrechungen der Unterbringung gem. § 166 StVG sollen den Kontakt zur Außenwelt aufrechterhalten bzw. vertiefen oder auch erneut herstellen.