Zuständigkeit
Die Justizanstalt St. Pölten ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus mit einer Belagsfähigkeit von 229 Personen. Angehalten werden männliche Erwachsene und Jugendliche sowie (männliche und jugendliche) Untersuchungshäftlinge des Sprengels des Landesgerichtes St. Pölten und Strafgefangene mit bis zu 18 Monaten Freiheitsstrafe.
Der Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten umfasst die Bezirke Tulln, St. Pölten, Lilienfeld, Melk, Amstetten, Scheibbs, Waidhofen an der Ybbs.
Weiters können verurteilte Personen bis zu einem Strafrest von 18 Monaten in der Justizanstalt verbleiben. Darüber hinaus können bei Vorliegen von bestimmten Gründen (z.B. Aufrechterhaltung der familiären Kontakte, Arbeitseinsatz) bei längeren Freiheitsstrafen Ausnahmegenehmigungen durch die Generaldirektion im Bundesministerium für Justiz erteilt werden.
Überdies können von Finanz- oder Verwaltungsbehörden ausgesprochenen freiheitsentziehende Strafen und Maßnahmen sowie Verwahrungs-, Auslieferungs- und Schubhaft vollzogen werden.
Der Anstalt unterstehen außerdem zurechnungsunfähige Personen mit schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Erkrankung (§ 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch), welche im Landesklinikum Mauer bei Amstetten untergebracht und behandelt werden.
Elektronisch überwachter Hausarrest
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können von der Justizanstalt St. Pölten Freiheitsstrafen auch in elektronisch überwachtem Hausarrest („eüH“) , also durch Verwendung einer „elektronischen Fußfessel“ vollzogen werden.
Anträge auf Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests sind auch über „ Elektronische Eingaben “ möglich.