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Information Wäschepaket

- Vorab muss ein Ansuchen vom Insassen gestellt werden

- Alle 6 Monate ist ein Wäschepaket gestattet (2x im Jahr)

- Die Wäsche muss Waschmaschinen- und Trockner tauglich sein

- haushaltsübliche Menge in einem Karton oder Sackerl

- Der Karton oder das Sackerl müssen mit dem Namen und der HNR-Nummer des Insassen beschriftet sein


Erlaubt sind:

- lange Hosen

- kurze Hosen

- T-Shirts

- Socken

- Dünner Pullover

- Dicker Pullover ohne Kapuze

- Weste

- Unterwäsche


Nicht erlaubt sind:

- Jacken, ärmellose Jacken

- Schuhe, Hausschuhe

- Badeschlapfen, Crocs, Flip-Flops

- Baseballkappen, Schirmkappen, Hauben

- Teppiche, Gebetsteppiche

- Bettwäsche

- Trainingshandschuhe, Trainingsgeräte

- Lederhandschuhe

- Gürtel, Brillen, Sonnenbrillen

- Schmuck, Geld

- Elektronische Geräte (Handy, Laptop, E-Zigaretten, Ladekabel,...)

- Simkarten, USB-Sticks

- Bücher, Zeitschriften, CD

- Flüssigkeiten aller Art (Parfum, Deo,...)

- Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Proteinpulver

- Medikamente

- Rauchwaren


Wäschepakete die nicht den Anforderungen entsprechen, werden nicht angenommen!