Zuständigkeit
Die Justizanstalt Salzburg hat in erster Linie die Aufgaben eines gerichtlichen Gefangenenhauses, sodass Untersuchnungshaft vollzogen wird. Sie ist außerdem für den Vollzug von Freiheitsstrafen im Regelfall bis zu 18 Monaten an männlichen und weiblichen Insassen sowie Jugendlichen zuständig. Außerdem unterstehen der Anstalt unzurechnungsfähige Personen mit schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Erkrankung (§ 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch), welche in der Christian-Doppler-Klinik untergebracht und behandelt werden.
Die Belagskapazität der Justizanstalt Salzburg beläuft sich auf insgesamt 227 Haftplätzen.
Elektronisch überwachter Hausarrest
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können von der Justizanstalt Salzburg Freiheitsstrafen auch in elektronisch überwachtem Hausarrest („eüH“) , also durch Verwendung einer „elektronischen Fußfessel“ vollzogen werden.
Anträge auf Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests sind auch über „ Elektronische Eingaben “ möglich.