Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Pakete

Der Empfang von Wäschepaketen ist möglich, sofern diese als solche gekennzeichnet sind.

Pro Jahr können zwei Pakete (Sommer- bzw. Winterbekleidung) im Wege der Postzustellung an Insass:innen übermittelt werden. Nach einer Einlieferung kann das erste Wäschepaket durch Abgabe in der Torwache der Justizanstalt Krems von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 bis 14:00 Uhr an Insass:innen übermittelt werden.

Bei einem darüber hinaus gehenden Bedarf (z.B. Veränderung des Body Mass Index oder beschädigte/abgenutzte Privatkleidung) kann weitere Wäsche über Ansuchen der Insass:innen zugestellt werden.


Der Umfang der Wäschepakete ist folgendermaßen begrenzt:

Frühjahr/Sommer: 1 Sommerjacke, 3 Sommer- bzw. kurze Hosen, 2 Sporthosen, 2 Jogginghosen bzw. Jogginganzüge,
6 T-Shirts ohne bedenklichen Aufdruck, Unterwäsche, Socken, Schuhe/Turnschuhe (nicht aus Leder)

Herbst/Winter: 1 Winterjacke, 3 Winterhosen, 2 Sporthosen, 2 Jogginghosen bzw. Jogginganzüge, 6 T-Shirts ohne bedenklichen Aufdruck, 2 Pullover/Westen, Unterwäsche, Socken, Schuhe/Turnschuhe (nicht aus Leder)


Verboten sind unter anderem folgende Gegenstände:

Elektrogeräte, Sonnenbrillen, Stofftiere, Schmuck, Schlüssel, Rasierer, Hygieneartikel, Taschen, Rucksäcke, Nahrungs- und Genussmittel, Pullover mit Kapuzen, Jacken mit Kapuzen, Kleidungsstücke mit Tarnmustern (Camouflage) sowie Kappen