Besucherinformationen
Die Vergabe von Besuchsterminen funktioniert über die Online Anmeldung.
Nach erfolgter Buchung wird der Termin von der Justizanstalt per Mail bestätigt bzw. werden Ihnen weitere
Informationen über die Besuchsform mitgeteilt.
Für Rechtsbeistände, Behördenvertreter und Mitarbeiter von Betreuungsstellen sind für längere Besprechungen bereits
bei der Auswahl der Besuchsart ein zweiter Zeitblock (+/-) auszuwählen. Falls mehrere Insassen benötigt werden sind
diese im Anmerkungsfeld „zusätzlich benötigte Insassen“ anzuführen.
Bei Problemen oder im Ausnahmefall ist eine telefonische Anmeldung am Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 10:00 Uhr möglich (Telefon: +43 463 57560 357631).
Besuchszeiten:
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 15:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr
Abendbesuch:
Dienstag 16:00 bis 19:00 Uhr
Hinweis für Besucher von Untersuchungshäftlingen:
Bevor Sie in der Justizanstalt zum Besuch vorgelassen werden können, ist eine Sprecherlaubnis vom zuständigen Richter bzw. Staatsanwalt beim Gericht nach Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises einzuholen.
Allgemeine Hinweise:
- Die Mitnahme eines amtlich gültigen Lichtbildausweises zur Überprüfung Ihrer Identität ist erforderlich.
- Innerhalb der festgesetzten Besuchszeiten dürfen Insassen höchstens einen Besuch täglich in der Dauer von 30 Minuten empfangen, wobei Strafgefangene wöchentlich einen Besuch, Untersuchungshäftlinge wöchentlich zwei Besuche von Angehörigen empfangen dürfen.
- Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Geldsendungen und Briefen!