Öffnungszeiten
Amtszeiten:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Amtsstunden statt.
Zu Allerseelen, am Karfreitag sowie am 24. und 31. Dezember, sofern diese Tage nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, finden die Amtsstunden von 08.00 bis 11.00 Uhr statt.
Persönliche Vorsprachen nur nach Vorladung oder telefonischer Voranmeldung.
Besuchszeiten:
Detaillierte Hinweise finden sich im nebenstehenden abrufbaren Bereich "Besucherinformationenen".
Erreichbarkeit
Telefon: +43 463 57560 357 893
Fax: +43 463 57560 357 897
Adresse
9313 St. Georgen am Längsee
Rottenstein 2
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren einer Sicherheitskontrolle möglich. Die Besucher/innen werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche und unzulässige Gegenstände unterzogen.
Wir bitten um Verständnis, dass es daher zu Wartezeiten kommen kann. Bitte beachten Sie auch, dass ein Zutritt nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises möglich ist.
Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentlich erreichbar ist die Außenstelle Rottenstein mit den Zügen der ÖBB bis zum Bahnhof Launsdorf-Hochosterwitz. Anschließend ist die Weiterfahrt mit dem Bus bis nach Rottenstein in St. Georgen am Längsee möglich.
Parkmöglichkeiten
Im Bereich der Außenstelle sind eigens gekennzeichnete Besucherparkplätze zur freien Benützung vorhanden.
Bankverbindung
IBAN: AT940100000005460164
BIC: BUNDATWW