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Besucherinformationen

Seit November 2022 ist die Vergabe von Besuchsterminen gemäß § 96 und § 97 StVG auf


Online Anmeldung


umgestellt. Die Reservierung ist online jederzeit unter "Jetzt Termin reservieren" möglich,

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oder einfach folgenden QR-Code scannen.

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Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns!


Für Besuchstermine im Sinne des § 93 StVG ist ab 1. Juni 2026 an Donnerstagen von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr eine Online-Anmeldung erforderlich!


Innerhalb der festgesetzten Besuchszeiten dürfen Insassen/innen höchstens einen Besuch täglich in der Dauer von einer halben Stunde empfangen.

Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt gewährt werden kann (Identitätsnachweise in digitaler Form werden nicht akzeptiert). 

Für Besuch von Insass:innen in Untersuchungshaft bedarf es zusätzlich eines Besuchserlaubnisscheines der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. des zuständigen Gerichtes.

Besuchszeiten:

Montag:          von 07:30 bis 14:30 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 14:00 Uhr)
Dienstag:        von 07:30 bis 14:30 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 14:00 Uhr)
Mittwoch:       von 07:30 bis 14:30 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 14:00 Uhr)
Donnerstag:   von 07:30 bis 14:30 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 14:00 Uhr) und

                         von 15:00 bis 19:00 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 18:30 Uhr)   

                                      In der Zeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist ab 1. Juni 2026 eine                                                         Onlineanmeldung für alle Besuche erforderlich.

Freitag:           von 07:30 bis 11:30 Uhr für alle Insass:innen (letzter Einlass: 11:00 Uhr)



     HINWEIS: 

 

Freitags kein Angehörigenbesuch möglich  - Besuchszeiten an Freitagen gelten nur für 

  • Behörden,               
  • Betreuungseinrichtungen und 
  • Rechtsbeistände

Donnerstag von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist ab 1. Juni 2026 eine Online Anmeldung für alle Besuche erforderlich. 




Keine Besuchsmöglichkeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen!