Pakete
Insass:innen sind berechtigt, genehmigte Pakete zu empfangen. Der Empfang von Paketen erfolgt im Torbereich der Justizanstalt (Klosterwiesgasse 84) durch Abgabe von Angehörigen (Ausweisleistung mit amtlichen Lichtbildausweis) oder per Post. Pakete per Post, die keinen Absender aufweisen oder deren Absender nicht verifizierbar ist, werden aus Sicherheitsgründen nicht angenommen.
Das Beipacken nicht genehmigter Gegenstände ist verboten. Pakete, für die keine Genehmigung aufliegt oder die verbotene Gegenstände enthalten, werden nicht angenommen bzw. auf Kosten des Insassen retourniert. Ebenfalls werden aus organisatorischen Gründen keine gemischten Pakete (z.B.: Wäsche und technische Geräte im gleichen Paket) übernommen.
Aus technischen Gründen werden Pakete nur bis zu einer Größe von L: 80, B: 55, H: 42 angenommen.
Annahmezeiten
(ausgenommen Feiertage):
Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 10.30 Uhr
Wäschepakete
Für den Empfang des ersten Wäschepakets für Insass:innen nach der Aufnahme ist kein Ansuchen der Insass:innen erforderlich (generelle Genehmigung des Anstaltsleiters).
Der Empfang von weiteren Wäschepaketen von Insass:innen (1 x im Frühjahr/Sommer und 1 x Herbst/Winter und für Verhandlungen) setzt ein genehmigtes Ansuchen voraus.
Alle Wäschestücke müssen sich bei der Abgabe in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden. Wäschestücke, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht angenommen.
Wichtiger Hinweis zur hygienischen Behandlung von Wäschepaketen
Aus Hygienegründen werden alle eingehenden Wäschestücke vor der Ausgabe an die Insassinnen und Insassen für einige Tage tiefgefroren und anschließend gewaschen. Es dürfen ausschließlich Wäschestücke abgegeben werden, die Temperaturen von −25 °C beim Tiefgefrieren und +60 °C beim Waschen standhalten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Grund der erforderlichen Hygienevorkehrungen damit zu rechnen ist, dass es zu längeren Wartezeiten bis zur Ausfolgung der Gegenstände an die Insass:innen kommen kann.
Auf die rechtzeitige Abgabe der Verhandlungswäsche wird hingewiesen.
Wichtiger Hinweis zu sonstigen Gegenständen
Gegenstände wie Schuhe, Papierwaren, diverse Behältnisse (Taschen, Koffer etc.) müssen ebenfalls einer Kältebehandlung von mind. -25°C standhalten.
Haftungsausschluss
Für Schäden an den abgegebenen Wäschestücken und Gegenständen, die durch die beschriebene hygienische Behandlung entstehen, insbesondere durch Einlaufen, Verfärbungen oder Materialveränderungen, wird seitens der Justizanstalt keine Haftung übernommen.
Die Wäschepakete dürfen mit dem max. Inhalt von
- 2 Stk. Pullover
- 14 Stk./Garn. Unterwäsche
- 5 Stk. T-Shirts
- 2 Stk. Hosen
- 14 Paar Socken
- 1 Stk./Paar Jacke/Haube/Handschuhe (keine Schild- bzw. Baseballkappen erlaubt!)
- 2 Stk. Jogginganzüge
- 1 Paar Schuhe/Turnschuhe (keine Schuhe mit Stahlkappen erlaubt!)
- 5 Stk. Hemden
- 2 Stk. Pyjama
allfällige Wäsche für Verhandlungen:
- 1 Garn. Anzug/Kleid
- 1 Stk. Hemd/Bluse
- 1 Krawatte/Tuch
- 1 Paar Anlassschuhe (flach)
gesendet bzw. bei der Torwache (Klosterwiesgasse 84, 8010 Graz) abgegeben werden.
Die Reinigung von Privatwäsche in der Justizanstalt ist gewährleistet, eine Reinigung der Wäsche außerhalb der Anstalt ist nicht möglich.
Nahrungs- und Genussmittel (ausschließlich) für jugendliche Insass:innen
Jugendliche Insass:innen dürfen einmal im Vierteljahr eine Sendung von Nahrungs- und Genussmitteln im Gewicht von drei Kilogramm oder mehrere solche Sendungen erhalten, die dieses Gesamtgewicht nicht übersteigen. Die Sendungen dürfen keine Gegenstände enthalten, von denen eine Gefahr für die Gesundheit des Jugendlichen/der Jugendlichen oder sonst für die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu befürchten wäre. Im Falle eines Missbrauchs kann der Jugendliche/die Jugendliche vom Empfang dieser Sendungen ausgeschlossen werden.
Die Sendung von Nahrungs- und Genussmitteln im Paketweg ist nicht zulässig. Für erwachsene Insass:innen dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel abgegeben werden.