Öffnungszeiten
Amtsstunden:
Montag bis Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr
24. Dezember: 7.30 bis 12.30 Uhr
31. Dezember 7.30 bis 13.30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Einlaufstelle:
siehe Amtsstunden
Familienberatung:
grundsätzlich jeden 1. Dienstag im Monat vormittags.
Verbrechensopferberatung: grundsätzlich jeden 1. Dienstag im Monat vormittags, bei Anmeldung.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
"nur gegen vorheriger telefonischer Vereinbarung"Erreichbarkeit
Telefon: +43 4232 2239
Fax: +43 4232 2239 20
Adresse
9100 Völkermarkt
Seenstraße 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Der Busbahnhof Völkermarkt ist in ca. 10 Gehminuten erreichbar.
Parkmöglichkeiten
gibt es im Stadtgebiet Völkermarkt.
Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT78 0100 0000 0547 0831
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT17 0100 0000 0547 1153
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