Öffnungszeiten
Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.
Der Parteienverkehr findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Wenden Sie sich dazu bitte an das Servicecenter. Sofortige Termine werden nur in dringenden Fällen vergeben.
Service§Center: Montag, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag zusätzlich 13:00 bis 15:00 Uhr (Anträge werden nach telefonischer Terminvereinbarung aufgenommen!)
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7:30 bis 15:30 Uhr
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7:30 bis 15:30 Uhr
Amtstagstermine: (Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr) werden nur gegen telefonische Voranmeldung vergeben
Anmeldung über das Servicecenter: Telefon 05760121 48120
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Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 5 760121
Fax: +43 5 760121 48188
Adresse
4840 Vöcklabruck
Ferdinand Öttl-Straße 12
Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT48 0100 0000 0545 0710
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT23 0100 0000 0545 0772
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