Öffnungszeiten
Amtsstunden: 7:30 bis 15:30 Uhr
Einlaufstelle: 7:30 bis 15:30 Uhr Zimmer 8 Parterre
Parteienverkehr: 8:00 bis 12:00 Uhr
Terminvergabe für Vorsprachen am Amtstag unter der Telefonnummer +43 (0)57 60121-12300 Montag
bis Freitag jeweils ab 13.00 Uhr oder persönlich im Servicecenter des Landesgerichtes Linz,
Fadingerstraße 2, 4020 Linz.
Öffnungszeiten im Servicecenter für persönlich vorsprechende Parteien:
Montag bis Donnerstag durchgehend
von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefonische Amtstagsterminvergabe:
Montag bis Donnerstag durchgehend
von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon: 05/7601- 21- 12300
Terminvereinbarung notwendig.
Für Anträge auf Löschung von Rechten aus dem Grundbuch wird eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +43 57 60121 15050 empfohlen
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 15088
Adresse
4040 Linz
Ferihumerstraße 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4, Haltestelle Rudolfstraße
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen am Urfahraner - Jahrmarktgelände und in Gerichtsnähe in den Kurzparkzonen.
Barrierefreiheit
Zugang
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist beim Haupteingang (Ferihumerstraße 1) ein barrierefreier Zugang über eine Rampe samt anschließendem Treppenlift möglich. Eine barrierefreie WC-Anlage befindet sich im Erdgeschoß.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT27 0100 0000 0545 0215
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT68 0100 0000 0545 0253
BIC: BUNDATWW