Öffnungszeiten
Amtsstunden:
Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr.
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.
Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr,
telefonisch außerdem Dienstag und Donnerstag 12:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen.
EINGANGSKONTROLLE
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung
Erreichbarkeit
Telefon: +43 4762 4822
Fax: +43 4762 4822 22
Adresse
9800 Spittal/Drau
Schillerstraße 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Direkt gegenüber dem Gerichtsgebäude befinden sich die Haltestellen verschiedener öffentlicher Buslinien. Vom Bahnhof Spittal/Millstättersee ist das Gerichtsgebäude in wenigen Minuten Fußweg erreichbar.
Parkmöglichkeiten
Neben dem Haupteingang befinden sich drei Besucherparkplätze.
In unmittelbarer Nähe des Gerichtsgebäudes sind eine gebührenpflichtige Kurzparkzone sowie gebührenpflichtige Privatparkplätze vorhanden.
Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT68 0100 0000 0547 0817
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT07 0100 0000 0547 1139
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