Öffnungszeiten
Parteienverkehr (um telefonische Voranmeldung wird ersucht):
Montag bis Freitag: 8:00 - 11:30 Uhr
Amtstag:
jeden Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - telefonische Terminvereinbarung dringend erbeten unter
+43 (0)57 60121 - 37587, - 37589, -37528 oder - 37529
WICHTIGER HINWEIS
Vorgehensweise bei Einbringung von Schriftsätzen und Anträgen zu Akten der aufgelösten Bezirksgerichte Thalgau, Oberndorf und Neumarkt.
1) Einbringung der Anträge zu bisherigen Akten der früheren Gerichte als sonstige ERSTEINGABE beim Bezirksgericht 590 Seekirchen;
2) Auf dem Antrag oder Schriftsatz selbst ist vom Einbringer (Partei oder Vertreter) die bisherige GZ und das bisherige Gericht anzuführen und darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Folgeeingabe handelt.
Amtstag
08:00-12:00
Erreichbarkeit
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 37588
Adresse
5201 Seekirchen am Wallersee
Amanda-Hübsch-Straße 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Das Bezirksgericht Seekirchen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichbar. Innerhalb der Stadtgemeinde Seekirchen gibt es einen kostenlosen Kleinbus.
Parkmöglichkeiten
Besucherparkplätze sind vorhanden. Parken ist jedoch nur mit Berechtigungskarte während der Dauer des Aufenthalts bei Gericht
möglich. Diese ist gut sichtbar in Ihrem Fahrzeug zu platzieren. Die
Berechtigungskarte erhalten Sie bei der Eingangskontrolle.
Weitere Parkmöglichkeiten bietet die Stadtgemeinde
Seekirchen.
Auszug aus der Homepage der
Stadtgemeinde: Das Zentrum von Seekirchen ist eine Kurzparkzone. Bei den
gekennzeichneten Straßenflächen gilt mit Parkuhr eine Parkzeit von 90 Minuten.
Am Faberhausparkplatz können Sie mit Parkuhr 3 Stunden parken. Die Kurzparkzone
gilt von Mo-Fr 8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,
Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr.
Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT86 0100 0000 0545 0899
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT74 0100 0000 0545 1018
BIC: BUNDATWW