Öffnungszeiten
Amtsstunden: 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Voranmeldung für AMTSTAG erforderlich unter Tel. +43 3532 2346
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Telefonische Voranmeldung für Amtstag erforderlich!Erreichbarkeit
Telefon: +43 3532 2346
Fax: +43 3532 2346 30
Adresse
8850 Murau
Schillerplatz 9
Parkmöglichkeiten
Vor dem Gerichtsgebäude ist am Schillerplatz eine gebührenfreie Kurzparkzone vorhanden. Eine weitere Parkmöglichkeit besteht am öffentlichen Parkplatz Tieranger.
Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit den Steiermärkischen Landesbahnen ab Bahnhof Unzmarkt gegeben. Aus den Nebentälern bestehen verschiedene Busverbindungen. Vom Bahnhof Murau gelangt man zu Fuß in ca. 10 Minuten zum Amtsgebäude.
Barrierefreiheit
Zugang
Der Zugang zum Gerichtsgebäude ist barrierefrei über den im Eingangsbereich vorhandenen Lift möglich.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT95 0100 0000 0547 0525
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT72 0100 0000 0547 1036
BIC: BUNDATWW