Öffnungszeiten
Amtsstunden
Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr; Dienstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Grundbuch: Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr, jeweils nach telefonischer Voranmeldung (03852/2174)
telefonischer Parteienverkehr außerdem Dienstag und Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Bitte beachten Sie, dass für den Amtstag eine persönliche oder telefonische Voranmeldung, in deren Rahmen ein fixer Termin vergeben wird, notwendig ist.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
nach telefonischer Voranmeldung (03852/2174)Erreichbarkeit
Telefon: +43 3852 2174
Fax: +43 3852 2174 74
Adresse
8680 Mürzzuschlag
Grazer Straße 3
Öffentliche Verkehrsmittel
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen direkt vor dem Gericht in der (kostenlosen) Kurzparkzone.
Da das Gericht nahe dem Ortskern liegt, ist es mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, der Bahnhof befindet sich in Gehweite.
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gebäude ist vom Haupteingang aus barrierefrei zu erreichen (Lift in den 2. und 3. Stock, in denen das Gericht untergebracht ist).

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT90 0100 0000 0547 0518
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT67 0100 0000 0547 1029
BIC: BUNDATWW