Öffnungszeiten
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Parteienverkehr:
nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Amtstag:
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr grundsätzlich nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Familien- (Scheidungs-) beratung
Dienstag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Grundbuchsanträge und Grundbuchsauszüge nach telefonischer Voranmeldung"
Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2572 2719
Fax: +43 2572 2719 42
Adresse
2130 Mistelbach/Zaya
Museumgasse 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Schnellbahn S 2 - der Bahnhof befindet sich in der Nähe des Gerichtes.
Die Postbushaltestelle liegt am Hauptplatz in unmittelbarer Nähe des Gerichtes.
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten sind in der Kurzparkzone am Hauptplatz vorhanden.
Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT41 0100 0000 0546 0827
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT94 0100 0000 0546 1716
BIC: BUNDATWW