Servicecenter
Öffnungszeiten für persönlich vorsprechende Parteien ab 01. April 2023
Montag - Donnerstag durchgehend von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefonische Amtstagsterminvergabe Montag - Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon: +43 57 60121 12300
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten über E-Mail nicht wirksam möglich ist!
Leistungen im Servicecenter
- Außerstreitsachen
- Ladung zum Vergleichsversuch
(im Anschluss an das Vorgespräch mit der Richterin/dem Richter) - Terminvergabe für den Amtstag (telefonisch und persönlich)
- Einvernehmliche Scheidung
Im Servicecenter wird nur der Amtstagstermin bei der zuständigen Richterin / dem Richter vergeben. Das Scheidungsverfahren führt die Richterin / der Richter. - Scheidungsklage Im Servicecenter wird nur der Amtstagstermin bei der zuständigen Richterin/dem Richter vergeben! Das Scheidungsverfahren führt die Richterin/der Richter!
- Ladung zum Vergleichsversuch
- Zivilsachen
- Terminvergabe für Amtstag
- Berechnung der Zeugengebühren in Zivilsachen (ohne Kostenvorschuss)
- Protokollierung Verfahrenshilfeanträge oder die Ausgabe des entsprechenden Formulares
- Formularausgabe
- Terminvergabe für prätorischen Vergleichsversuch Protokollierung und Zustellung der Ladung an den Antragsgegner
- Protokollierung einfacher Mahnklagen
- Aufnahme von Einsprüchen
- Exekutionssachen
- Protokollierung von Exekutionsanträgen mit rechtlicher Information Mitzubringende Dokumente: Vollstreckbarer Titel (z.B.Urteil)
- Protokollierung von Einstellungsanträgen
- Protokollierung von Einschränkungsanträgen
- Protokollierung von Fortsetzungsanträgen
- Auszüge aus dem Namensverzeichnis - nur persönlich
- telefonische Ersuchen um Übersendung der Formulare für Drittschuldner
- Strafsachen
- Berechnung sämtlicher Zeugengebühren
- Koordinierung der Schulklassen (die bei Verhandlungen zuhören)
- Grundbuchsachen
- Grundbuchsauszüge
- Auszüge aus der elektronischen Urkundensammlung (erfasst ab 6.2.2006)
Einsichtnahme in die Bände der Urkundensammlung des Grundbuches ist weiterhin kostenlos,
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr. - Namensabfrage
(nur mit Nachweis des rechtlichen Interesses = Titel)
- Beglaubigungen
- Unterschriftenbeglaubigung
- Abschriftenbeglaubigung = Vidimierung
- Apostille (Überbeglaubigung) und Zwischenbeglaubigungen
- Konkurssachen
- Protokollierung von Forderungsanmeldungen beim Bezirksgericht Linz
- Übersendung oder Übergabe von Formularen
- Auskünfte aus der Gerichtssachverständigen - und Gerichtsdolmetscherliste
Erreichbarkeit
Das Servicecenter befindet sich im Eingangsbereich des Gerichtes auf der rechten Seite.
Telefon: +43 57 60121 12300
E-Mail:
servicecenter.linz@justiz.gv.at
Leitung
Präsidentin des Landesgerichtes Linz Mag.a Amalia Berger-Lehner
Aufgaben
Den detaillierten Aufgabenbereich der Mitarbeiter/innen des Servicecenters entnehmen Sie bitte der als Download angeschlossenen Information.