Zuständigkeit
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur
Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis
15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von
Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten)
zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:
- Allerheiligen bei Wildon
- Arnfels
- Ehrenhausen an der Weinstraße
- Empersdorf
- Gabersdorf
- Gamlitz
- Gleinstätten
- Gralla
- Großklein
- Heiligenkreuz am Waasen
- Heimschuh
- Hengsberg
- Kitzeck im Sausal
- Lang
- Lebring-Sankt Margarethen
- Leibnitz
- Leutschach an der Weinstraße
- Oberhaag
- Ragnitz
- Sankt Andrä-Höch
- Sankt Georgen an der Stiefing
- Sankt Johann im Saggautal
- Sankt Nikolai im Sausal
- Sankt Veit in der Südsteiermark
- Schwarzautal
- Straß in Steiermark
- Tillmitsch
- Wagna
- Wildon