Servicecenter
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 463 5840 373960
Email: bgklagenfurt.servicecenter@justiz.gv.at
ACHTUNG: Laut der Entscheidung des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz, 3 R 122/23 t, ist eine E-Mail keine zulässige Form des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und deshalb unzulässig und nicht fristenwahrend.
Ihre Eingaben (Anträge, Rechtsmittel etc.) sind entweder
- per Post an das Bezirksgericht Klagenfurt, Feldkirchner Strasse 6, 9020 Klagenfurt am Wörthersee oder per Fax
an 0463/5840-373 993 zu übermitteln, oder
- in der Einlaufstelle (Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr) des Bezirksgerichtes Klagenfurt abzugeben.
Das Servicecenter befindet sich in der Eingangshalle des Gerichtes auf der rechten Seite und ist barrierefrei erreichbar.
Leitung
Waldburga PÜRZL
Aufgaben
- Vergabe von Terminen für den Amtstag
- Aufnahme von einfachen Anträgen (wie z.B. Exekutionsanträge, Mahnklagen, Anträge im Strafverfahren, Grundbuchsgesuche
- Auszüge aus öffentlichen Registern (wie z.B. Grundbuch, Firmenbuch)
- Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
- Auskünfte
- Zahlstelle: Die Gebühren für Beglaubigungen, Auszüge etc. können sogleich in bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte entrichtet werden.
- Bestimmung von Zeugengebühren
- Formularausgabe