Öffnungszeiten
Parteienverkehr: 08.00 bis 12.00 Uhr (Dienstag 08.00 bis 13.00 Uhr) - eine Voranmeldung wird empfohlen!
Für Vorsprachen am Amtstag (Vorsprache bei einem Entscheidungsorgan) ist in sämtlichen Sparten eine Voranmeldung in der zuständigen Geschäftsabteilung erforderlich. Bei Vorsprache ohne vorherige Anmeldung kann nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten mit einem Termin am selben Tag gerechnet werden.
Einlaufstelle: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Für Beglaubigungen ist eine telefonische Voranmeldung unter +43 1 51528 / 308709 oder / 308710 erforderlich.
Exekutionsregisterauszüge müssen in der jeweils zuständigen Geschäftsabteilung vorbestellt werden (+43 1 51528).
Scheidungsklagen können am Amtstag zu Protokoll gegeben werden. Termine müssen vorab persönlich oder telefonisch (+43 1 51528 / 308721) beim Infopoint vereinbart werden.
Die am Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingerichtete familienrechtliche Beratungsstelle des Institutes für Ehe und Familie steht am Dienstag zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr (ohne Voranmeldung) zur Verfügung.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 13:00
Für Vorsprachen am Amtstag (Vorsprache bei einem Entscheidungsorgan) ist in sämtlichen Sparten eine Voranmeldung in der zuständigen Geschäftsabteilung erforderlich. Bei Vorsprache ohne vorherige Anmeldung kann nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten mit einem Termin am selben Tag gerechnet werden.
Erreichbarkeit
Telefon: +43 1 51528
Fax: +43 1 51528 308720
Adresse
1030 Wien
Marxergasse 1a
Öffentliche Verkehrsmittel
S1, S2, S3, S7, U3, U4, OParkmöglichkeiten
Erster und dritter Bezirk sind Montag bis Freitag werktags von 9.00 bis 22.00 Uhr Kurzparkzone mit einer Parkdauer von zwei Stunden. Für die Landstraßer Hauptstraße und andere Geschäftsstraßen gilt eine örtlich gekennzeichnete Sonderregelung. Im Gerichtsgebäude und im näheren Umkreis gibt es (kostenpflichtige) Garagen.Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang zum Gebäude ist über den linken Eingang möglich.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
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Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT32 0100 0000 0546 0504
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Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
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