Öffnungszeiten
Das Bezirksgericht Horn arbeitet im Normalbetrieb. Folgendes ist zu beachten:
- Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
- Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann. Außerdem ist die Sicherheitskontrolle angewiesen, Personen mit Erkrankungssymptomen auch im Falle einer Ladung oder eines Termins den Zutritt zu verweigern.
- Öffnungszeiten
Das Bezirksgericht Horn ist derzeit von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr telefonisch erreichbar.
Wählen sie bitte die Nummer 02982/2678.
Eingeschränkter Parteienverkehr ist von Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Grundsätzliche Information zum Amtstag
Jede Vorsprache zum Amtstag erfordert eine telefonische Voranmeldung.
Durch die Voranmeldung verkürzen sich die Wartezeiten. Außerdem kann sich der zuständige Mitarbeiter des Gerichts Ihren Akt für die Vorsprache vorbereiten.
Wählen sie bitte die Nummer 02982/2678.
Die Familienberatung findet statt.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr (Terminvergabe unter +43 2982 2678 21)
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2982 2678
Fax: +43 2982 2678 13
Adresse
3580 Horn, NÖ
Kirchenplatz 3
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten befinden sich im Stadtzentrum in näherer Umgebung des Gerichtes.
Im Stadtzentrum besteht eine gebührenfreie Kurzparkzone (Parkuhr): Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr;
Parkdauer: maximal 120 Minuten
Parkmöglichkeiten ohne Kurzparkzone befinden sich unter anderem am Wilhelm-Miklas-Platz, im Taffatal und in der Riedenburgstraße (die Gehzeit zum Gerichtsgebäude beträgt etwa 5 bis 10 Minuten)
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang zum Gerichtsgebäude und ein Personenaufzug sind vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT17 0100 0000 0546 0968
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT33 0100 0000 0546 1747
BIC: BUNDATWW