Öffnungszeiten
Information zum Gerichtsbetrieb
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
PARTEIENVERKEHR: nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)
Montag bis Freitag täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
AMTSTAG: nur nach telefonischer Voranmeldung (ausgenommen in dringenden Fällen)
Dienstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
FAMILIENBERATUNG BEI GERICHT:
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonische Voranmeldung unter der Nr. 0676/5555425 ist erforderlich.
Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.
Amtstag
Dienstag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 2952 2323
Fax: +43 2952 2323 22
Adresse
2020 Hollabrunn
Winiwarterstraße 2
Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentliche VerkehrsmittelNorwestbahn: Reginonalzüge, Schnellbahn S 3
Das Gericht ist ca zehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt.
Parkmöglichkeiten
Parkplätze - zum Teil mit Kurzparkzone - sind in der Umgebung vorhanden.Barrierefreiheit
Zugang
Barrierefreier Zugang ist möglich, dafür bitte läuten.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT10 0100 0000 0546 0803
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT89 0100 0000 0546 1709
BIC: BUNDATWW