Öffnungszeiten
AMTSSTUNDEN:
Montag bis Freitag 7.30 - 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
PARTEINVERKEHR:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Eine telefonische Voranmeldung über das Servicecenter ist erforderlich.
JUSTIZ-SERVICECENTER:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und einfache Anliegen. Sie können das Justiz-Servicecenter telefonisch erreichen oder persönlich aufsuchen.
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen.
Tel. Nr. 0316/8074-6666
Amtstagstermine sind vorher im Justiz-Servicecenter telefonisch zu vereinbaren.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 316 8074
Fax: +43 316 8074 6806
Adresse
8020 Graz
Grieskai 88
Parkmöglichkeiten
sind in der Kurzparkzone bzw in der Grünen Zone rund um das Gebäude, sowie in den umliegenden Tiefgaragen (Parkhaus Griesgasse, Citygarage Weitzer, Tiefgarage Kunsthaus, Tiefgarage Andreas-Hofer-Platz), vorhanden.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Buslinie der Grazer Verkehrsbetriebe 39 bis Haltestelle Karlauerkirche (anschließend Fußweg ca. 5 Minuten), oder Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7, 13, 26 sowie Buslinien 30, 31, 32, 33, 33E, 34, 34E, 39, 40, 67E bis Haltestelle Jakominiplatz, anschließend Stadtbus Linie 30 bis Haltestelle Gebietskrankenkasse (Fußweg ca. 10 Minuten).
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT28 0100 0000 0547 0082
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT74 0100 0000 0547 0903
BIC: BUNDATWW