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12-Jährige im OP-Saal: Angeklagte Chirurgen freigesprochen

Zwei Chirurgen waren wegen Körperverletzung angeklagt, weil sie einer damals Zwölfjährigen erlaubt haben sollen, bei einer Operation aktiv mitzuwirken. Die Angeklagten wurden am Mittwoch, 10. Dezember, vom Bezirksgericht Graz-Ost aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Zwei Neurochirurgen wurden am Mittwoch, 10. Dezember, vom Bezirksgericht Graz-Ost freigesprochen. Sie waren wegen Körperverletzung angeklagt gewesen, weil sie einem damals zwölfjährigen Mädchen erlaubt haben sollen, bei einer Operation am 13. Jänner 2024 in der Grazer Universitätsklinik für Neurochirurgie aktiv mitzuwirken. Bei dem Mädchen handelt es sich um die Tochter einer der Angeklagten. Laut Anklage soll das Mädchen mit einem Operationsbohrgerät selbstständig ein Loch in die zuvor bereits freigelegte Schädeldecke eines Patienten gebohrt haben.

Freispruch aus Mangel an Beweisen

Es konnte jedoch nicht bewiesen werden, dass das Mädchen alleine gebohrt oder mit dem Operationsbohrgerät Druck ausgeübt hat, urteilte das Gericht. Keiner der Anwesenden im Operationssaal bestätigte, dass sie das getan hatte. Der angeklagte Chirurg sagte aus, dass das Mädchen lediglich die Hand am Bohrer hatte, während er operierte. Das Mädchen selbst entschlug sich der Aussage. Das Gericht sprach die beiden Angeklagten daher aus Mangel an Beweisen frei. Die Schuld der Angeklagten konnte nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Privatbeteiligte wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Bezirksgericht ist nicht für Berufsverbot zuständig

In diesem Strafverfahren ging es um die Frage, ob die angeklagten Ärzte eine Körperverletzung begangen haben oder nicht. Das Gericht kann kein Berufsverbot aussprechen.