Zuständigkeit
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur
Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis
15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von
Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten)
zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:
- Bad Leonfelden
- Freistadt
- Grünbach
- Gutau
- Hagenberg im Mühlkreis
- Haibach im Mühlkreis
- Hirschbach im Mühlkreis
- Kaltenberg
- Kefermarkt
- Lasberg
- Leopoldschlag
- Liebenau
- Neumarkt im Mühlkreis
- Ottenschlag im Mühlkreis
- Pregarten
- Rainbach im Mühlkreis
- Reichenau im Mühlkreis
- Reichenthal
- Sandl
- Schenkenfelden
- St. Leonhard bei Freistadt
- St. Oswald bei Freistadt
- Unterweißenbach
- Unterweitersdorf
- Waldburg
- Wartberg ob der Aist
- Weitersfelden
- Windhaag bei Freistadt
- Zwettl an der Rodl