Öffnungszeiten
Amtsstunden:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Familien- und Scheidungsberatung: Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Erreichbarkeit
Telefon: +43 4276 2225
Fax: +43 4276 2225 12
Adresse
9560 Feldkirchen in Kärnten
Foregger Platz 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Der Zugbahnhof ist in 10 bis 12 Gehminuten erreichbar und die Postbushaltestelle ist vom Amtsgebäude 5 Gehminuten entfernt.Parkmöglichkeiten
In der Nähe des Amtsgebäudes gibt es Kurzparkzonen.
Barrierefreiheit
Zugang
Barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Amtsgebäude ist gegeben. Ein Aufzug sowie ein Behinderten-WC sind vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT76 0100 0000 0547 0673
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT47 0100 0000 0547 1098
BIC: BUNDATWW