Amtstag
Am Amtstag können Sie einfache Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit einem anhängigen oder konkret beabsichtigten Gerichtsverfahren erhalten und einfache Klagen, Anträge oder Erklärungen zu Protokoll geben.
- Anträge auf Vergleichsversuch
- Anträge auf Zustellung
- Anträge auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung
- Protokolle nach Verbesserungsaufträgen
- einfache Wiedereinsetzungsanträge
- Anträge auf Räumungsexekution
- Anträge auf Räumungsaufschub
Was im Rahmen des Amtstages nicht möglich ist:
- allgemeine Rechtsberatung
- Rechtsauskünfte an anwaltlich bereits vertretene Personen im Umfang dieses Vertretungsverhältnisses
- komplexe Rechtsauskünfte, die einer eingehenden Überprüfung der Rechtslage bedürfen
- Klagen/Anträge komplexen Inhalts
z.B. Anlegerklagen, gesellschaftsrechtliche Klagen, Anträge auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, Verbücherungsanträge im Zwangsversteigerungsverfahren, Anträge nach MRG und WEG, Adoptionsverträge, Vorsorgevollmachten
- Überprüfung von Verträgen, Testamenten, Abrechnungen
- Privatanklagen und sonstige Anträge im Strafverfahren
- Rechtsmittel (ausgenommen Verfahrenshilfe)
- Exekution ausländischer Titel
Ein Dolmetsch kann am Amtstag nicht zur Verfügung gestellt werden