Öffnungszeiten
Parteienverkehr: derzeit eingeschränkt von 07:30 bis 11:30 Uhr und nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Freitag von 07:30 bis 11:30 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 07:30 bis 15:30 Uhr, Zimmer 2
Familienberatung: Dienstag 08:00 bis 10:00 Uhr
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung
Erreichbarkeit
Telefon: +43 (0)5 76014 3483
Fax: +43 (0)5 76014 3483 99
Adresse
6700 Bludenz
Sparkassenplatz 4
Öffentliche Verkehrsmittel
Stadtbus Bludenz, Linie 3, Haltestelle SparkassenplatzParkmöglichkeiten
Gegenüber dem
Gerichtsgebäude befindet sich ein gebührenpflichtiger Parkplatz.
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten im Erdgeschoss ist vorhanden; ein Lift ist vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT84 0100 0000 0548 0326
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT66 0100 0000 0548 0553
BIC: BUNDATWW