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Öffnungszeiten

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.


Amtszeiten:          

Montag bis Freitag                        07.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Parteienverkehr:  

Montag bis Freitag                        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Telefonischer Parteienverkehr: 

Montag, Mittwoch und Freitag    07.30 Uhr bis 12.00 Uhr 

Dienstag und Donnerstag            07.30 Uhr bis 15.30 Uhr 


Amtstag:               

Dienstag                                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. 


Termine bei Exekutionsrechtspfleger*innen und Außerstreitrechtspfleger*innen nur nach telefonischer Voranmeldung


Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:

Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.


 

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt und Anreise

Telefon: +43 1 707 63 17 -

Fax: +43 1 707 63 17 -392830

Adresse

2320 Schwechat

Schloßstraße 7

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bus 171 bis Volksbank Schwechat oder Felmayergarten, Flughafenschnellbahn S 7 bis Station Schwechat,
Fußweg jeweils ca. 15 Minuten

Parkmöglichkeiten

Parkplätze sind auf dem Areal des Justizbildungszentrum nur eingeschränkt vorhanden.

Barrierefreiheit

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT09 0100 0000 0546 0724

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT98 0100 0000 0546 1644

BIC: BUNDATWW